Autor: Redaktion LeasingTime.de
Wer seinen Leasingvertrag vorzeitig kündigen möchte, wird schnell merken, dass dies so einfach nicht möglich ist. Zu groß sind die Hürden, zu teuer das "Herauskaufen" vom Fahrzeug aus einem laufenden Leasingvertrag beim Leasinggeber. Das gilt im Prinzip für alle Marken und Modelle - also von Audi, BMW, Fiat und Volkswagen bis zu Volvo - und natürlich auch gleichermaßen für das Firmenauto wie für das Privatleasing. Am Ende nämlich ist die vorzeitige Kündigung vom Leasingvertrag sehr kostspielig und erreicht nicht selten die Höhe der noch ausstehenden Leasingraten. Die Rahmenvereinbarung bei einem Leasingvertrag sieht nämlich nicht vor, dass das Leasing vorzeitig beendet wird, da die monatlichen Leasingraten ja auf Basis der vereinbarten Leasingdauer ausgerechnet werden ebenso wie der Restwert des Leasingautos.
Doch, was macht das vorzeitige Beenden eines Leasingvertrags so teuer? Tatsächlich ist es so, dass der Händler in solchen Fällen das Fahrzeug aus dem Leasing "herauskaufen" muss - von der Leasinggesellschaft. Der Preis dafür liegt üblicherweise über dem des eigentlichen Marktwerts des Fahrzeugs. Und für diese Differenz bzw. den Mehrpreis muss der Leasingnehmer aufkommen. Alles in allem nämlich ist das vorzeitige Beenden von einem Leasingvertrag nichts anderes als der Ankauf eines Gebrauchtwagens durch den Händler. Für diesen ergibt sich eine Unterdeckung, was den berechneten Wert des Leasings angeht. Zudem entgehen dem Leasinggeber Zinsen. Und natürlich entsteht durch die Kündigung ein Verwaltungsmehraufwand, d.h. Faktoren, die den Leasinggeber, Leasingfinanzierer und damit auch den Leasingnehmer Geld kosten.
Grundsätzlich ist das vorzeitige Beenden eines Leasingvertrags nicht möglich noch ist es gewollt - zumindest seitens des Leasinggebers. Denn dieser hat den Leasingvertrag vor allem mit der Prämisse aufgesetzt, dass dieser nicht vorzeitig beendet wird, Kündigungsschreiben hin oder her. Denn die monatlichen Leasingraten wurden ja auf Basis der vereinbarten Leasing Laufzeit ermittelt. Könnte in dem Sinne jeder Leasingnehmer beliebig den Vertrag kündigen, bliebe der Leasinggeber immer wieder auf seinen Kosten sitzen.
Ausnahmen bestätigen aber dennoch die Regel: Wenn das Fahrzeug während des Leasings beispielsweise gestohlen wird oder bei einem Unfall einen Totalschaden erlitten hat, kann das Leasing vorzeitig beendet werden - bei einem Totalschaden auch durch die Leasinggesellschaft.
... bestehen beispielsweise in Untervermietung des KFZ. Davon ist jedoch abzuraten, denn hierbei haftet der Leasingnehmer für Verlust des Leasingfahrzeugs bzw. Schäden daran durch Dritte (also jene, an die das Leasingfahrzeug vermietet wurde). Zudem verbieten viele Leasingbanken diese Untervermietung.
Eine bessere Option stellt die Leasingübernahme dar. Hierbei findet prinzipiell eine einfache und ganzheitliche Übernahme eines Leasingvertrags statt. Der neue Leasingnehmer tritt dabei - und nach Zustimmung und Überprüfung durch den Leasinggeber - an die Stelle des alten Leasingnehmers. Er übernimmt die monatlichen Leasingraten, die Restlaufzeit und natürlich das Leasingfahrzeug, mit allen Rechten und Pflichten des laufenden Leasingvertrags. Für den alten Leasingnehmer bedeutet dies einen deutlich günstigeren Ausstieg aus dem Leasingvertrag und der neue Leasingnehmer profitiert von niedrigeren Raten und kürzeren Laufzeiten. Natürlich fallen auch hier Kosten an, beispielsweise für die Bearbeitungsgebühr der Leasingbank. Diese liegt in der Regel zwischen 200 und 600 Euro bei den meisten Marken, wie BMW, Audi und Co. Hinzu kann eine Gebühr für die Restwertabsenkung des Fahrzeuges beim Leasinganbieter durch einen weiteren Haltereintrag im KFZ Brief anfallen. Letztlich kommen aber sowohl alter wie auch neuer Leasingnehmer deutlich günstiger davon, wenn sie eine Leasingübernahme als Alternative zum sonst sehr kostspieligen vorzeitigen kündigen eines Leasingvertrags wählen.
Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...