Immer wieder erreichen uns Anfragen, wie eine Fahrzeugrückgabe beim Leasing genau abläuft und was dabei zu beachten ist. Oft ist dies dann mit der Sorge verbunden, dass das vermeintlich günstige Angebot am Ende doch noch unvorhergesehene Folgekosten nach sich zieht, etwa durch entstandene Beschädigungen am Fahrzeug. In diesem Blogartikel möchten wir einige häufige Fragen zum Thema Rückgabe des Fahrzeuges beantworten und Unklarheiten beseitigen.
Angst vor der Rückgabe ist meist unbegründet
Eines vorweg: „Panik“ vor der Rückgabe ist bei einer normalen, pfleglichen Fahrzeugnutzung definitiv nicht angebracht. Kein Händler oder Leasinggeber erwartet etwa bei der Rückgabe eines drei Jahre alten Autos mit 45.000 Kilometern auf dem Tacho ein Fahrzeug im absoluten Neuwagenzustand.
Als Faustregel gilt: Das Fahrzeug sollte bei der Rückgabe nach der Vertragslaufzeit in einem Zustand sein, den man selbst als Autokäufer beim Kauf eines vergleichbar alten Gebrauchtwagens erwarten würde.
Entscheidend ist bei der Rückgabe letztlich, dass der Zustand dem Alter und der Fahrleistung des Fahrzeugs entspricht. So wird der Leasing- oder Finanzierungsgeber naturgemäß bei einem erst ein Jahr alten Auto aus einem Kurzzeit-Vertrag etwa schärfere Maßstäbe anlegen, als bei einem Gebrauchtwagen-Leasing, bei dem das Auto bei Rückgabe bereits vier oder mehr Jahre alt ist.
Wichtig: Der Unterschied zwischen Gebrauchsspuren und Schäden
Generell unterscheidet man bei der Rückgabe nach der Laufzeit zunächst einmal zwischen (normalen) Gebrauchsspuren einerseits und „echten“ Schäden andererseits.
Normale oder gewöhnliche Gebrauchsspuren sind, vereinfacht ausgedrückt, alle sichtbaren Spuren am Fahrzeug, die sich bei normaler Fahrzeugnutzung schlicht und ergreifend gar nicht vermeiden lassen – selbst dann, wenn das Fahrzeug vom Halter generell pfleglich und sorgfältig behandelt wird.
Darunter fallen beispielsweise kleine Steinschläge am Lack oder Abnutzungsspuren an Teppich und Plastikteilen im Kofferraum, die im Laufe der Zeit durch das Ein- und Ausladen von transportierten Gegenständen entstehen. Auch oberflächliche, kleine Kratzer an naturgemäß stärker beanspruchten Fahrzeugteilen – etwa im Bereich der Türgriffe oder des Tankdeckels – gehören zu dieser Kategorie. Und leichte Lackkratzer an Alufelgen oder geringfügige Abnutzungsspuren an den Reifenflanken (zum Beispiel an der Scheuerleiste), die im Alltag beim Einparken immer einmal passieren können, zählen in der Regel ebenfalls zu den normalen oder gewöhnlichen Gebrauchsspuren.
Bei einem seriösen Vertrag ist die Sorge also unbegründet, wegen solcher, völlig normaler Gebrauchsspuren bei der Rückgabe des Fahrzeuges zur Kasse gebeten zu werden.
Für echte Schäden muss gezahlt werden – genau wie bei einem eigenen Auto auch
Schäden hingegen gehen über das Maß von alltagsbedingten Gebrauchsspuren deutlich hinaus. Hier handelt es sich beispielsweise um größere Dellen oder Lackschäden, Deformationen an der Fahrzeugkarosserie, tiefe Abschrammungen an den Felgen, die sich mit einer bloßen Lackreparatur nicht in Ordnung bringen lassen, Brandlöcher in den Sitzpolstern und ähnliche permanente Beschädigungen. Auch das Fehlen von Anbauteilen ist logischerweise ein Schaden.
Manchmal wird die Abrechnung von Schäden bei der Fahrzeugrückgabe als Argument gegen das Leasing generell verwendet. Doch das ist ein klarer Trugschluss. Denn dabei wird außer Acht gelassen, das man auch bei einem gekauften Auto letztlich für alle verursachten Schäden bezahlen wird – spätestens dann nämlich, wenn das Fahrzeug wieder verkauft werden soll. Dem Verkäufer bleiben dann nur die beiden Optionen, die Schäden entweder vor dem Verkauf auf eigene Rechnung beseitigen zu lassen oder aufgrund des Fahrzeugzustands einen niedrigeren Verkaufspreis zu akzeptieren. Übrigens: Im Falle eines Falles zahlen Sie bei der Leasing-Rückgabe nicht für die Behebung der Schäden, sondern für den entstandenen Wertverlust!
Eine gewisse Grauzone bilden so genannte „Gebrauchsspuren aufgrund übermäßiger Nutzung". Hier geht es im Prinzip immer um die bereits erwähnte Frage, ob die Gebrauchsspuren am Fahrzeug zu Alter und Laufleistung des Autos passen und inwiefern sie eine Wertminderung darstellen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Fahrzeugrückgabe meist viel einfacher und unkomplizierter abläuft, als gedacht. Bei einem seriösen Anbieter wird weder ein vollkommen makelloses Neufahrzeug erwartet noch jeder Mikro-Kratzer berechnet, der im Alltag einfach unvermeidlich ist.
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Bild: © bernardbodo / Adobe Stock
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