Welche Voraussetzungen gelten beim Autoleasing für Privatpersonen und Unternehmen?
Welche Voraussetzungen gibt es eigentlich beim Leasing für Privatpersonen und für Firmen? Eigentlich nicht viele, dafür aber umso wichtigere und grundsätzlichere, die unbedingt erfüllt werden müssen. Das gilt für das Privatleasing ebenso wie für das Geschäftsfahrzeugleasing. Die oberste Regel und Grund-Voraussetzung für das Autoleasing in beiden Fällen stellt eine für den Kaufpreis bzw. Leasingraten angemessene Bonität der Leasingnehmer dar. Diese Kreditwürdigkeit wird bei Privatpersonen über die Schufa und bei Unternehmen beispielsweise über Kreditversicherer/Auskunfteien wie Creditreform bescheinigt – oder eben nicht.
Voraussetzungen fürs Autoleasing bei Privatpersonen
Eine positive Auskunft ist nebenbei auch die Basis für einen Autokredit und insofern auch für eine Leasinggesellschaft, von der man das Auto für die Dauer des Leasings zur Nutzung überlassen bekommt, das entscheidende Kriterium. Hinzu kommen für Privatpersonen Parameter wie ein regelmäßiges Einkommen, das in ausreichender Höhe und regelmäßig gezahlt wird. Außerdem muss der Leasingnehmer in der Regel beweisen können, dass dieses Einkommen mindestens über die Länge der Leasingdauer gezahlt wird, d.h. dass der Leasingnehmer im besten Fall einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen kann. Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen werden diese Voraussetzungen für das Autoleasing also eher schwer erfüllen können. Dasselbe gilt für Minijobber oder „Aufstocker“. Hier würde die Leasinggesellschaft bzw. die Leasingbank eher nicht davon ausgehen können, dass damit regelmäßige Leasingraten in entsprechender Höhe bezahlt werden können.
Voraussetzungen fürs Autoleasing bei Unternehmen
Für Unternehmen gelten im Prinzip ähnliche Voraussetzungen, was das Autoleasing angeht. Auch sie müssen eine ausreichende Kreditwürdigkeit vorweisen und nicht selten auch eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorlegen. Hinzu kommt, dass der der Gesellschafter bzw. Inhaber oder auch Geschäftsführer eine positive Schufa-Auskunft vorweisen muss. Junge Unternehmen, bei denen weniger als ein Jahr seit Gründung der Firma vergangen oder auch UG, d.h. haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften, erfüllen die Voraussetzungen fürs Autoleasing meistens nicht. Das gilt unter anderem deshalb, weil junge Unternehmen noch keine Bilanzen/BWA vorlegen könne, anhand derer eine Autobank bzw. Leasinggeber die Kreditwürdigkeit zusätzlich prüfen könnte.
Leasing mit Sicherheiten, wenn Voraussetzungen fürs Autoleasing (noch) nicht stimmen
Erfüllt man als privater noch als gewerblicher Leasingnehmer die Voraussetzungen für ein Autoleasing im Sinne der Bonität/Kreditwürdigkeit nur teilweise, gibt es dennoch Optionen, die das Autoleasing und damit einen Leasingvertrag ermöglichen – nämlich über Sicherheiten (Kaution) und/oder Bürgen. In der Praxis bedeutet das, dass Privatpersonen einen Freund, Verwandten, Bekannten, etc. und vor allem dessen Bonität als Sicherheit für ihren Leasingvertrag „hinterlegen“. Dieser bürgt im Zahlungsausfall für den eigentlichen Leasingnehmer. Oder aber, man hinterlegt eine Kaution, die ibei etwa 20-30 Prozent des Fahrzeugwertes liegt. Wenn man aber sowieso über eine eher schwache oder gar negative Bonität verfügt, stellt sich natürlich die Frage, wie man solche Summen aufbringen soll.
Auch junge Unternehmen und solche mit schlechter Kreditwürdigkeit können fehlende Voraussetzungen fürs Autoleasing mit einer entsprechenden Kaution oder auch mit dem Inhaber, Geschäftsführer oder Gesellschafter als Bürgen ausgleichen. In letzterem Fall jedoch muss der Bürge wiederum seine Bonität beweisen.
Vorsicht bei Angeboten, bei denen grundlegende Autoleasing- Voraussetzungen ausgeklammert werden
Die Voraussetzungen fürs Autoleasing sind in gewisser Weise streng, andererseits jedoch auch sinnvoll. Sie sind - wie auch beim Autokredit oder anderen Darlehen - üblich und schützen Leasingnehmer wie auch die Leasinggesellschaft vor finanziellen Verlusten und Zahlungsausfällen, zumindest teilweise. Insofern sollte man bei Angeboten, die grundlegende Autoleasing- Voraussetzungen einfach ausklammern, Vorsicht walten lassen. „Vorteilspakete“ wie „Leasing ohne Sicherheiten und Bonitätsprüfung“ sagen im Prinzip ja aus, dass die Leasinggesellschaft bzw. die Leasingbank vollkommen auf Sicherheiten wie eben Bonitätsauskünfte freiwillig verzichten.
Dass sich die Leasinggesellschaft dafür mit wahrscheinlich horrenden Leasingraten, viel Kleingedrucktem und anderen Unwägbarkeiten beim Leasingnehmer „revanchieren“ wird, scheint in solchen Fällen unvermeidlich.
Leasingtime.de: Beste Voraussetzungen für ein faires Autoleasing
Bei Leasingtime.de treffen sich alte und neue Leasingnehmer auf faire Art und Weise. Denn Transparenz ist eine der tragenden Säulen unserer Leasing-Plattform. Denn Überprüfungen der Bonität potentieller Übernehmer von Leasingverträgen werden in Form einer Schufa-Selbstauskunft, durch die Prüfung seitens der Leasingbank oder auch durch Gehaltsnachweise bzw. BWA in jedem Fall durchgeführt. So entsteht Vertrauen, denn nur nach erfolgreicher Erfüllung der Voraussetzungen für ein Autoleasing kommen Übernahmen bestehender oder neue Leasingverträge zustande.