Autor: Redaktion LeasingTime.de
Ob 10.000, 15.000 oder 20.000 Kilometer pro Jahr: Die meisten Autofahrer können relativ genau einschätzen, welche Fahrleistung sie in etwa im Jahr haben – und wählen danach auch ihren Leasingvertrag aus. Aktuell allerdings stehen durch die Corona-Pandemie vielerorts die Räder buchstäblich still: Mitarbeiter wurden vorrübergehend ins Homeoffice „versetzt“, Außendiensttermine, Geschäftsreisen und Messen sind verschoben. Und auch privat bieten sich durch die aus Sicherheitsgründen beschlossenen Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen deutlich weniger Möglichkeiten und Anlässe zum Autofahren. Die Konsequenz: So manches Leasingfahrzeug verbringt derzeit deutlich mehr Zeit auf dem Parkplatz, als noch vor wenigen Wochen. Viele Leasingnehmer fragen sich, was das für ihren Vertrag bedeutet und ob sie eventuell Anpassungen vornehmen müssen. Wir klären die wichtigsten Fragen hier im Blogbeitrag.
Wird ein Leasingauto am Ende der Vertragslaufzeit mit weniger Kilometern als maximal vereinbart auf dem Tacho zurückgegeben, spricht man von sogenannten Minderkilometern. Wer also beispielsweise ein Leasing für drei Jahre abgeschlossen und eine jährliche Fahrleistung von 15.000 Kilometern vereinbart hat, dürfte in dieser Zeit insgesamt 45.000 Kilometer zurücklegen (3 x 15.000). Wird nun das Auto etwa aufgrund der aktuellen Corona-Situation für einige Zeit lang deutlich weniger bewegt als geplant und (im Fall eines Neuwagens) mit lediglich 37.000 Kilometern zurückgegeben, wurden 8.000 Kilometer „nicht genutzt“ – es sind also Minderkilometer entstanden.
Grundsätzlich besteht bei vielen Leasingverträgen die Möglichkeit, sich Minderkilometer nach Rückgabe des Fahrzeugs auszahlen zu lassen. Der exakte Betrag je Kilometer ist in diesem Fall in den Leasing-Unterlagen festgehalten. Liegt die Erstattung für Minderkilometer zum Beispiel bei 3,5 Cent je Kilometer, so würde man pro 1.000 weniger gefahrener Kilometer 35 Euro zurückerhalten. Dies gilt allerdings nicht direkt ab dem ersten Kilometer: Um sowohl dem Leasinggeber als auch dem Leasingnehmer eine gewisse Flexibilität zu verschaffen, gilt in der Regel eine Kulanzgrenze von 2.500 Kilometern – und zwar auch nach oben, also wenn etwas mehr gefahren wurde, als ursprünglich geplant. Diese Kulanz- bzw. Toleranzgrenze beim Leasen ist auch außerhalb der aktuellen Coronavirus-Pandemie (COVID-19) sinnvoll für beide Seiten und vereinfacht die Leasingrückgabe deutlich. Denn von einem Leasingnehmer kann selbstverständlich nicht erwartet werden, das Auto etwa im oben erwähnten Beispiel nach drei Jahren mit exakt 45.000 Kilometern wieder auf den Hof des Händlers zu stellen.
Sich Minderkilometer (die die Kulanzgrenze übersteigen) erstatten zu lassen, ist aber nur eine Möglichkeit, um mit einem veränderten Fahrprofil umzugehen. Wer beispielweise absehen kann, dass er aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um Corona auf die gesamte Laufzeit betrachtet erheblich weniger fahren wird, als im Leasingvertrag vereinbart, der kann auch direkt seinen Händler bzw. die Leasingbank ansprechen. In den meisten Fällen ist es möglich, die Fahrleistung auch während der Laufzeit anzupassen. Statt einer Erstattung am Ende des Leasings lassen sich so direkt die monatlichen Leasingraten senken – in der derzeitigen Situation möglicherweise auch eine Option für den einen oder anderen Leasingnehmer.
Auch wenn das öffentliche Leben derzeit vielerorts deutlich eingeschränkt ist: Nicht jeder fährt aktuell weniger als sonst mit seinem Leasingauto. Vielleicht ist das Fahrzeug sogar wichtiger denn je – etwa um die eigenen Eltern zu versorgen oder in sogenannten systemrelevanten Bereichen beruflich mobil zu bleiben. Gut zu wissen: Die bereits erwähnte Kulanzgrenze gilt auch für Mehrkilometer. Wer also aktuell für einige Wochen etwas mehr fährt, kann dies über diese Regelung meist ausgleichen. Fällt die Fahrleistung insgesamt deutlich höher aus, werden die entsprechenden Kosten für Mehrkilometer fällig. Auch hier gilt: Im Zweifel kann es sich lohnen, das Thema direkt beim Händler anzusprechen, um gegebenenfalls den Vertrag an die geänderte Situation anpassen zu lassen.
Die Corona-Pandemie kann verständlicherweise die eine oder andere Sorge verursachen – die Frage nach Minder- oder Mehrkilometern sollte dazu allerdings nicht zählen. Denn bereits durch die Kulanzgrenze von meist 2.500 Kilometern sind kleinere Abweichungen nach oben oder unten ohnehin schon in der regulären Leasingrate enthalten. Zudem gibt es bei größeren Veränderungen die Möglichkeit, den Leasingvertrag anzupassen.
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Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...