Leasing mit Kaufoption: Wann lohnt es sich?
Das Leasing eines Fahrzeugs mit einer Kaufoption zu versehen, kann sowohl für den Leasingnehmer wie auch für den Leasinggeber Vorteile mit sich bringen. Das gilt vor allem beim Restwertleasing und eigentlich nur dann, wenn man eben als Leasingnehmer nach Ende der Leasingdauer das Leasingauto auch wirklich kaufen will. Denn beim Restwertleasing wird der Rest(buch)wert bereits zu Beginn des Leasings festgelegt und die Kaufoption gilt dann für genau diesen Preis. Das kann sich in dem Moment auszahlen, wo dieser Restwert am Ende der Leasingdauer auch einen vergleichbaren Marktwert widerspiegelt. Entscheidet man sich als Leasingnehmer jedoch dazu, das Leasingfahrzeug doch nicht zu kaufen und die Kaufoption damit nicht auszuüben, ist es zumindest nicht unwahrscheinlich, dass man draufzahlen muss. Denn der Leasinggeber wird versuchen, das Auto nach der Nutzungsdauer zu eben dem vereinbarten Restbuchwert zu verkaufen, auch weil er verpflichtet ist, die bestmögliche Verwertung des Leasingautos zu erreichen. Erzielt er jedoch trotzdem einen niedrigeren Preis, auch weil der Restwert anfangs unrealistisch kalkuliert wurde, muss man als Leasingnehmer für die Differenz aufkommen. Mitunter werden dann Schäden und Mängel, die über die betriebsgewöhnliche Nutzung hinausgehen, als Grund für einen tatsächlich niedrigeren Zeitwert (also tatsächlicher Preis zum Zeitpunkt des Verkaufs) genannt. Und am Ende ist es der Leasingnehmer, der die Lücke zwischen Rest- und Zeitwert mit seinem Geld füllen muss.
Doch, warum eigentlich eine Kaufoption und welche weiteren Nachteile ergeben sich daraus?
Die Motivation für Leasingnehmer liegt bei der Kaufoption sicher darin, dass man sich das Fahrzeug zu eben diesem Restwert sichern will und davor drei oder vier Jahre praktisch nur die Nutzung und den Wertverlust in Form der Leasingraten bezahlt. Schließlich bleibt das Leasingfahrzeug ja während der gesamten Dauer des Leasings das Eigentum des Leasinggebers und der Leasingnehmer muss es am Ende der Laufzeit zurückgeben, egal, wie sehr er daran hängt. Die Kaufoption sichert ihm zumindest die Chance, das Leasingauto nach dem Ende der Nutzungsdauer auch kaufen zu können.
Außerdem sollte man beim Leasing mit Kaufoption unbedingt darauf achten, dass es sich nicht um ein getarntes Andienungsrecht handelt, bei dem der Leasinggeber den Leasingnehmer zwingen kann, das Leasingfahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer zum Restwert zu kaufen – und das selbst dann, wenn der tatsächliche Marktwert nicht diesen Restwert widerspiegelt und weit darunter liegt. Liegt der Marktwert aber über dem Restwert, kann der Leasinggeber das Auto zu diesem Mehrpreis verkaufen und der Leasingnehmer erhält nur einen Bruchteil von diesem Überschuss.
Es kann sich somit anbieten, dass man als Leasingnehmer kurz vor Ende der Leasingzeit auf den Leasingeber zugeht und ihm ein Kaufangebot macht.
Kilometerleasing und Kaufoption
Auch beim Kilometerleasing kann man sich zusätzlich zu der vereinbarten Laufleistung auf einen Kaufpreis einigen und diesen für das Leasingende festhalten. Ebenso wie beim Restwertleasing gilt es auch bei der Kaufoption beim Kilometerleasing auf verschiedenes zu achten, also steuerliche Aspekte ebenso wie versteckte Andienungsrechte oder auch, dass der Restwert unrealistisch eingeschätzt wurde. Doch generell ist es beim Kilometerleasing so, dass man das Leasingfahrzeug nach Laufzeitende einfach zurückgeben kann und eben nicht das Restwertrisiko trägt. Es kann höchstens sein, dass der Restwert weit über dem Zeitwert liegt, doch muss man diese Kaufoption ja nicht zwangsläufig auslösen. Insofern bietet die Kaufoption beim Kilometerleasing eigentlich keine wirklichen Nachteile, kann man im Zweifelsfall das Leasingauto doch einfach zurückgeben und muss eventuell nur für Mehrkilometer zahlen. Manchmal kommt es jedoch auch vor, dass Leasinggeber weitere Kosten für Reparaturen auf den Leasingnehmer wälzen wollen, also alles, was über betriebsgewöhnliche Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen hinausgeht. Hier empfiehlt es sich, vor der Rückgabe eine professionelle Aufbereitung durchführen zu lassen oder auch einen externen Gutachter zu beauftragen, das dann aber leider auf eigene Rechnung, was sich aber angesichts drohender hoher Rückzahlungen rechnen kann.
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