Ist beim Leasing die Wartung Pflicht?

Ist beim Leasing die Wartung Pflicht?

Ist die Wartung beim Leasing Pflicht oder nur Kür?

Entspannt und voller Vorfreude sitzen Sie am Konfigurator und stellen sich Ihren Leasing-PKW zusammen. Oder aber Sie prüfen verfügbare Leasing-Angebote, werfen einen Blick auf die Preisliste, schauen nach einem günstigen Leasingfahrzeug von Audi, BMW, Porsche, Volkswagen oder einer anderen renommierten Marke. Vielleicht lesen Sie sich noch den einen oder anderen Leasingtest durch und überlegen, ob es denn ein Leasing-Neuwagen oder ein Gebrauchtwagen, also beispielsweise ein Leasingrückläufer oder ein Jahres- bzw. Vorführwagen sein soll. Am Ende und nach vielem Konfigurieren finden Sie Ihr Traumauto und wollen sogleich mit dem Leasing loslegen. Doch, wie ist das eigentlich mit Wartung, Inspektion und Reparaturen? Wer bezahlt diese und wo müssen sie vorgenommen werden? Gibt es tatsächlich eine zwingende Werkstattbindung oder macht es auch die Werkstatt nebenan?

Tatsächlich ist die Einhaltung der Wartungsintervalle keine Kür, sondern die Pflicht des Leasingnehmers. Denn der Leasinggeber ist und bleibt auch während der Leasingdauer der Eigentümer des Leasingfahrzeugs, kann somit also auch darüber bestimmen, dass alle anfallenden Inspektionen wie aber auch Reparaturen pünktlich und unverzüglich durchgeführt werden. Tut man dies als Leasingnehmer nicht bzw. kann das bei der Rückgabe des Leasingautos nicht nachweisen, kann es passieren, dass man für Folgeschäden verantwortlich gemacht wird und die Reparaturen bzw. den höheren Wertverlust aus eigener Tasche bezahlen muss.

Wartung beim Leasing: In der Vertragswerkstatt oder beim „Hobbyschrauber“ nebenan?

Nicht nur die Frage nach der Pflicht bei der Einhaltung der Inspektions- und Wartungsintervalle ist beim Leasing wichtig. Auch die nach der „richtigen“ Werkstatt entscheidet darüber, ob man später auf Garantie- oder Kulanzansprüche zurückgreifen kann. Lässt man fällige Inspektionen und Reparaturen am Leasingauto nämlich nicht in einer Vertragswerkstatt bzw. in einer Kooperationswerkstatt durchführen und vertraut der günstigen Werkstatt nebenan, kann es bei Schäden zu bösen Überraschungen kommen, eben weil Leasingbanken – seien es Herstellerbanken oder freie Banken – dies verlangen, um spätere Garantie- oder Kulanzansprüche überhaupt anzuerkennen.

Der Besuch einer Vertragswerkstatt kann natürlich mehr kosten als Inspektionen und Reparaturen bei vermeintlich günstigeren Werkstätten. Andererseits bieten einige Leasinggeber ein Full-Service-Leasing an, bei dem die Kosten für Inspektionen und bestimmter Reparaturen bereits beinhaltet sind. Aber auch bei solchen Service-Paketen bzw. Service-Modulen sollte man unbedingt vergleichen und genau lesen, was inkludiert ist und was nicht (also beispielsweise nur 1 Inspektion und nur Reparaturen von verhältnismäßig günstigen Verschleißteilen, etc.)

Leasingtime.de: Alles drin und immer sofort sichtbar

Alle Angebote auf unserer Plattform Leasingtime.de weisen deutlich aus, welche Leistungen die Leasingrate enthält und welche separat bezahlt werden müssen. Das gilt für die Inspektionskosten ebenso wie für Versicherungen oder andere Service-Pakete und findet sich sowohl bei Leasingneuwagen wie auch bei Leasinggebrauchtwagen. Am Ende nämlich stellen wir von Leasingtime.de faire Bedingungen und höchste Transparenz sicher – bei jedem Angebot. Natürlich bieten wir auch eine Vielzahl attraktiver und günstiger Zusatzservices, wie beispielsweise unseren Gutachter-Vermittlungsservice oder auch unseren Kfz-Lieferservice. Hinzu kommen unser praktischer Leasingtime.de-Kfz-Versicherungsvergleich-Kalkulator und die Möglichkeit, Ihr Leasingtraumauto mit gezielten Klicks schnell und z8elstrebig zu finden und (falls Sie mögen und das Angebot für Sie passt) auch zu fahren.

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