Autor: Redaktion LeasingTime.de
10.000, 15.000 oder 20.000 km pro Jahr: Gängige Kilometerleasing-Verträge basieren grundsätzlich auf einer jährlichen Laufleistung.
Natürlich werden Leasingnehmer idealerweise immer versuchen, bei ihrem Leasing eine Laufleistung zu vereinbaren, die so genau wie möglich ihrem tatsächlichen Bedarf entspricht.
In der Realität gibt es jedoch naturgemäß Situationen, in denen im Endeffekt dann bis zur Rückgabe doch deutlich weniger oder mehr Kilometer mit dem Fahrzeug gefahren werden, als laut Vertrag eigentlich erlaubt wären. Es entstehen so genannte Minder- oder Mehrkilometer.
Die Gründe dafür, dass die Laufleistung während der Vertragslaufzeit niedriger ausfällt als erwartet, können vielfältig sein: Eine längere Krankheit, während der das Auto überhaupt nicht gefahren wird. Ein zusätzlicher Geschäftswagen, der durch einen Jobwechsel plötzlich zur Verfügung steht und vom Arbeitgeber finanziert wird. Oder aber vielleicht auch einfach ein komplett verregneter Sommer, in dem das geleaste Cabrio weitgehend in der Garage bleibt.
Für den Fall, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug mit einer geringeren Laufleistung zurückgibt, als im Leasingvertrag vereinbart, sehen faire Leasingverträge eine Vergütung dieser Minderkilometer vor.
Das bedeutet konkret: Der Leasingnehmer erhält pro weniger gefahrenem Kilometer einen Betrag in Höhe X zurück. Bei diesem Punkt sollten Leasingnehmer im Vertrag jedoch genau hinsehen. Denn manche Händler versuchen, mit ihren Kunden einen Leasingvertrag für das Auto abzuschließen, in dem keinerlei Vergütung für Minderkilometer vorgesehen ist.
Entdeckt man als Leasingnehmer eine solche Passage in seinem Leasingvertrag oder sind dort keine näheren Angaben zum Thema Minderkilometer zu finden, dann empfiehlt es sich, den Händler konkret darauf anzusprechen. Denn bei seriösen Leasinggebern, Händlern und Banken ist eine Erstattung von Minderkilometern heute Standard.
Doch auch die Höhe der Vergütung – also der genaue Betrag, der je km erstattet wird – sollte vor dem Leasing geprüft werden. Als Faustregel sollten Minderkilometer wenigstens mit ca. einem Drittel des Betrags vergütet werden, der im anderen Fall seitens des Leasingnehmers für Mehrkilometer bezahlt werden müsste. Hier gilt natürlich: Je mehr, desto besser für den Leasingnehmer.
Zu beachten ist, dass die meisten Leasingbanken einen quasi neutralen Kulanzbereich vorsehen. Diese „Pufferzone“ gilt in beide Richtungen, also sowohl für Mehr- als auch für Minderkilometer. Bewegt sich die Kilometerleistung des Fahrzeugs bei Rückgabe innerhalb dieser Spanne, so wird weder eine Rückerstattung noch (bei Mehrkilometern) eine Nachzahlung fällig. Häufig liegt die Kulanz bei 2.500 km und eine Vergütung erfolgt somit ab dem 2.501. Minderkilometer.
Ein Rechenbeispiel: Wer ein Leasingfahrzeug mit 15.000 km pro Jahr nach drei Jahren (3 x 15.000 = 45.000 km) mit lediglich 40.000 km auf dem Tacho wieder abgibt, erhält unter dem Strich nach Berücksichtigung der Kulanz also 2.500 Minderkilometer erstattet.
Wichtig zu wissen ist auch, dass viele Leasingbanken mittlerweile eine Obergrenze für die Vergütung der weniger gefahrenen km eingeführt haben. Häufig liegt dieses Limit bei 10.000 km. Fährt der Leasingnehmer während seiner Vertragslaufzeit noch weniger km mit dem Fahrzeug, so werden diese nicht erstattet. Nach unseren Erfahrungen ist diese Obergrenze in der Regel auch nicht verhandelbar.
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Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...