Autor: Redaktion LeasingTime.de
Ob Urlaubsreise oder geschäftlicher Anlass: Wenn Leasingnehmer mit ihrem Leasingfahrzeug ins Ausland reisen möchten, stellt sich die Frage, ob dabei irgendwelche Besonderheiten zu beachten sind. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst, damit Ihre Reise ein voller Erfolg wird.
In der Regel sind die meisten Leasingverträge so gestaltet, dass das Leasingfahrzeug selbstverständlich auch für Fahrten ins Ausland genutzt werden darf. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Reisen von Deutschland in andere EU-Länder oder in die Schweiz handelt. Damit sind typische Urlaubs- und Geschäftsreisen innerhalb Europas abgedeckt.
Wenn Sie jedoch vorhaben, das Gebiet der Europäischen Union zu verlassen und „exotischere“ Regionen anzusteuern, sollten Sie vorher in Ihren Leasingvertrag schauen und/oder gegebenenfalls mit der Leasingbank Rücksprache halten. Manche Leasinggeber haben nämlichKlauseln in ihren Leasingverträgen, die für diesen Fall, etwa Fahrten in manche Nachfolgestaatendes ehemaligen Jugoslawiens odernach Osteuropa, eine schriftliche Zustimmung erfordern.
Ausschlaggebend ist nicht allein und ausschließlich der Leasingvertrag. Vor einer Auslandsfahrt muss abgeklärt werden, ob der Versicherungsschutz im jeweiligen Land Gültigkeit hat. Auch hier gilt wieder: Bei den allermeisten regulären Kfz-Versicherungen sind die EU-Länder und die Schweiz selbstverständlich inkludiert.
Führt die Fahrt mit dem Leasingfahrzeug ins weiter entfernte Ausland, soempfiehlt sich unter anderem ein Blick in die Versicherungsunterlagen beziehungsweise auch auf die sogenannte „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“ – meist besser bekannt unter dem kürzeren Namen „Grüne Versicherungskarte“. Darauf findet sicheine Liste mit Länderkürzeln, der sich explizit entnehmen lässt, in welchen Staaten die Versicherung Gültigkeit besitzt. Man sollte übrigens die Grüne Karte im Ausland stets mit sich führen,denn sie kann die Abläufe im Schadensfall deutlich vereinfachen.
Sollten Sie zu IhremLeasingfahrzeug (noch) keine GrüneKarte in der Hand haben, können Siedie nötigen Informationen natürlich auch direkt bei der Versicherung einholen – bei Unklarheiten ist die Nachfrage dort immer ein guter Weg, bevor es später bei einer Schadensregulierung zu Problemen und finanziellen Nachteilen kommt.
Ein weiterer Aspekt, nämlich die Besteuerung,kommt dann ins Spiel, wenn der Leasingnehmer plant, sich mit dem Leasingfahrzeug für einen längeren Zeitraumim Ausland aufzuhalten. Stichwort ist hier die Besteuerung des Leasingfahrzeugs. Gemäß derKfz-Steuergesetzgebung muss ein Auto generell dort zugelassen und besteuert werden, wo es auch hauptsächlich genutzt wird. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Fahrzeuge in einem Nachbarland angemeldet werden, wo die Kfz-Steuerniedriger liegt.
Und nicht vergessen: Wenn Sie für Ihre nächste Auslandsreisenoch das richtige Leasingfahrzeug suchen, heißt Ihr idealer Ansprechpartner LeasingTime.Bei undfinden Sie Angebote unterschiedlichster Automarken und viele Leasingangebote für Neu- und Gebrauchtwagen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...