Autor: Redaktion LeasingTime.de
Zu den spezielleren Anfragen, die immer wieder an unser Team herangetragen werden, zählt die Frage, ob es eigentlich möglich ist, während des Leasings ein Auto vorübergehend oder auch für längere Zeit abzumelden. In diesem Blogbeitrag fassen wir zusammen, was es beim Leasing Auto abmelden zu beachten gilt.
Zunächst aber eine klare Antwort auf die Ausgangsfrage: Ja, das ist grundsätzlich möglich. Ein Leasingfahrzeug kann in der Regel bei fast jeder Leasingbank auch während der Laufzeit des Leasingvertrags ohne weiteres abgemeldet werden. Dadurch lassen sich Versicherungskosten sparen. Selbstverständlich müssen die eigentlichen monatlichen Leasingraten aber weiterhin bezahlt werden.
Das Abmelden des Leasing Autos ist sicherlich ein Thema, das für die meisten Leasingnehmer eher eine untergeordnete Rolle spielt. In aller Regel wird das Fahrzeug schließlich zum Fahren geleast. Es gibt aber durchaus einige Situationen, in denen ein Abmelden des Autos aus finanzieller Sicht sinnvoll sein kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn klar absehbar ist, dass das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht benötigt oder bewegt wird. Ein normaler Urlaub von wenigen Wochen zählt hier sicherlich nicht dazu, weil der Aufwand und die Gebühren für das Abmelden und wieder Anmelden in keinem vernünftigen Verhältnis zur möglichen Ersparnis bei den Versicherungskosten für das Leasing Auto stünden.
Anders kann es allerdings aussehen, wenn der Leasingnehmer zum Beispiel geschäftlich für mehrere Monate ins Ausland geht. Auch eine längere Erkrankung oder ein zeitweiser Verlust des Führerscheins können Gründe dafür sein, um ein Leasing Auto abmelden zu wollen. Gerade bei Fahrzeugen mit relativ hohen Versicherungskosten für die Haftpflicht- und Kasko-Versicherung kann es sich in diesem Fall unter dem Strich lohnen, das Leasing Auto während dieser Zeit abzumelden. Auch hier sollte die tatsächliche Ersparnis jedoch vorab ausgerechnet und mit den Ab- und Anmeldegebühren sowie dem damit verbundenen zeitlichen Aufwand verglichen werden.
Neben dem möglichen finanziellen Vorteil gibt es aber auch einige Risiken, die jeder kennen sollte, der sein Leasing Auto abmelden will. Das abgemeldete Kfz genießt keinen Versicherungsschutz mehr. Daraus folgt, dass es im öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr bewegt und auch nicht mehr abgestellt werden darf. Es ist also nicht erlaubt, ein solches, abgemeldetes Leasingauto dann zum Beispiel ganz normal auf der Straße oder anderen öffentlichen Flächen zu parken. Wer dies dennoch tut, riskiert Bußgelder oder gar das Abschleppen des Autos mit weiteren, hohen Folgekosten. Abgestellt werden darf das Leasing Auto nach dem Abmelden lediglich auf privaten Flächen und Grundstücken – also beispielsweise in einer eigenen Garage, auf einem entsprechenden Tiefgaragenplatz, in einem Carport oder auf einem sonstigen privaten Stellplatz.
Damit alleine ist der Leasingnehmer jedoch noch nicht auf der sicheren Seite. Denn das Problematische am mit der Abmeldung erloschenen Versicherungsschutz ist vor allem auch, dass das Fahrzeug nicht mehr gegen Beschädigungen oder gar Diebstahl versichert ist. Wird das abgestellte Leasingfahrzeug also beispielsweise in der Tiefgarage von einem Unbekannten beim Rangieren angefahren und meldet sich der Verursacher nicht, bleibt der Leasingnehmer alleine auf den Kosten sitzen. Noch schlimmer ist es, wenn das Fahrzeug entwendet wird. So oder so steht der Leasingnehmer dann in voller Haftung für den entstandenen Schaden gegenüber dem Leasinggeber beziehungsweise der Leasingbank, bei der der Vertrag läuft. Ein erhebliches Risiko, das zum finanziellen Ruin führen kann.
All dies sind Aspekte, die sicherlich jeder Leasingnehmer individuell für sich klären muss – je nach persönlicher Situation, Wert des Leasingfahrzeugs und der Art der Abstellmöglichkeit, während das Fahrzeug abgemeldet ist. Wer sein Leasing Auto nach dem Abmelden in einer abschließbaren Einzelgarage auf seinem privaten Grundstück unterbringen kann, wird sich hier möglicherweise weniger Gedanken machen als jemand, der in seiner Wohnanlage einen Tiefgaragenstellplatz in einer belebten Großgarage nutzen muss.
Vor dem Abmelden kommt meist das Fahren. Wenn Sie sich für attraktive Leasingangebote interessieren, finden Sie bei uns Leasingautos verschiedenster Hersteller. Vergleichen Sie unsere günstigen Leasingraten. Bei Fragen und für weitere Informationen auf Ihrem Weg zum neuen Leasingvertrag stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
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