Leasing Reparaturen - was ist zu beachten?

Leasing Reparaturen - was ist zu beachten?

Ob Panne, Unfallschaden oder ein technischer Defekt: Zum Autofahren gehört leider manchmal auch das Thema Reparaturen. Zwar handelt es sich bei Leasingfahrzeugen in der Regel um sehr junge Autos mit wenigen Kilometern auf dem Tacho, bei denen außerplanmäßige Schäden und Probleme erfahrungsgemäß eher selten vorkommen. Dennoch ist es gut zu wissen, was möglicherweise an Besonderheiten zu beachten ist, wenn beim Leasing eine Schadensbehebung notwendig ist. Oft geht es dabei um die Frage, ob man beim Leasing mit dem Auto auf jeden Fall in den Vertragsbetrieb der jeweiligen Automarke muss oder ob auch eine Reparatur in einer – oft natürlich kostengünstigeren – freien Werkstatt möglich ist. Die wichtigsten Informationen haben wir deshalb in diesem Blog-Beitrag zusammengestellt.

Beim Vertragshändler auf der sicheren Seite

In der Regel sollte man davon ausgehen, dass Arbeiten am Leasingfahrzeug bei einem entsprechenden Vertragshändler der jeweiligen Automarke durchgeführt werden müssen, sofern mit Händler bzw. Leasinggeber nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dabei kann es sich um den Händler handeln, von dem man das jeweilige Leasingauto erhalten hat – je nach Standort wird es in der Praxis aber natürlich oft ein Vertragspartner beziehungsweise eine Niederlassung des jeweiligen Autoherstellers vor Ort sein. Als Leasingnehmer hat man hier gleichzeitig auch den Vorteil, dass die Vertragswerkstatt nach den Vorgaben des Herstellers arbeitet, über die notwendigen Spezialwerkzeuge verfügt und schnellstmöglichen Zugriff auf entsprechende Original-Ersatzteile hat. Und wenn doch einmal etwas schief gehen sollte und spätere Reklamationen auftreten, darf man vom Vertragshändler mit Fug und Recht eine professionelle Abwicklung erwarten und hat gegebenenfalls auch die Möglichkeit, sich bei Problemen direkt an den Autohersteller zu wenden.

Freie Werkstatt? Der Händler entscheidet

Beim Thema Reparaturen am Leasing Fahrzeug (und was dabei zu beachten ist) gilt jedoch wie so oft der Grundsatz: Keine Regel ohne Ausnahme. Denn im Endeffekt hat der Händler das letzte Wort dazu, wo er das Reparieren von Schäden und Defekten am Leasingfahrzeug gestattet. Das ist auch verständlich, denn schließlich muss der Händler das Auto am Ende der Leasing Laufzeit auch zurücknehmen und weiter vermarkten – und gegebenenfalls mit einem möglichen Wertverlust oder einem geringeren Restwert umgehen. Falls der Händler also mit der Reparatur in einer freien Werkstatt einverstanden ist – und solche Händler gibt es durchaus – dann steht dem Leasingnehmer natürlich auch dieser Weg offen. Um spätere Unklarheiten zu vermeiden, sollte man sich diese Erlaubnis aber vom Händler schriftlich bestätigen lassen.

Auf Qualität kommt es an

Auch wenn das „ok“ gegeben wurde: Bevor man nun vorschnell mit dem Leasingauto in einen freien Kfz-Betrieb fährt, um Geld bei der Reparatur zu sparen, sollte man sich aber eines bewusst machen: Unabhängig davon, wo eine Instandsetzung ausgeführt wird oder Schäden behoben werden, ist es wichtig, dass dies qualitativ hochwertig und fachgerecht durchgeführt wird, so dass es nicht zu einer Wertminderung beziehungsweise qualitativen Nachteilen am Leasingfahrzeug kommt. Denn sonst zahlt man am Ende der Laufzeit bei der Rückgabe des Fahrzeugs doch wieder drauf und die vermeintlich clevere Wahl der Werkstatt hat sich nicht gelohnt.

Auch wenn der Händler es also gestattet, empfiehlt sich natürlich immer, sich die jeweiligen Werkstätten vorher genauer anzusehen. Bei freien Werkstätten gibt es große Unterschiede. Die Spanne reicht vom kleinen Hinterhof-Betrieb, dem man ein hochwertiges und fast neues Premium-Leasingfahrzeug vielleicht eher nicht anvertrauen möchte, bis hin zu entsprechend zertifizierten Betrieben, die in Sachen Know-how und technische Ausstattung einem Vertragshändler in nichts nachstehen. Handelt es sich um Schäden, die von einer Versicherung abgedeckt sind, kann es zudem von Vorteil sein, wenn der entsprechende Betrieb die direkte Abwicklung übernehmen kann und in diesem Bereich versiert ist.

Wahl auch von der Reparatur abhängig

Und auch Art, Umfang und Größe der Reparatur spielen hier sicherlich teilweise eine Rolle. Kleinere, simple Arbeiten können von fast jedem Kfz Betrieb einwandfrei ausgeführt werden, während bei komplexen Reparaturen am Fahrzeug, die besonders kritische, wichtige Bauteile betreffen oder spezielles Werkzeug erfordern, der Weg in die Vertragswerkstatt eventuell sowieso sinnvoller ist. Sofern man als Leasingnehmer unsicher ist, ist auf jeden Fall die vorherige Rücksprache mit dem Händler die beste Wahl.

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