Autor: Redaktion LeasingTime.de
Ein plötzlicher Jobverlust kann leider fast jeden einmal treffen. Man wird arbeitslos, muss sich um einen neuen Job bemühen und hat erst einmal eine ungewisse Übergangszeit zu überbrücken. Natürlich steht die Suche nach einem neuen Job meistens klar im Vordergrund. Häufig ist man kurz- und mittelfristig in dieser Situation aus finanziellen Gründen aber auch gezwungen, alle aktuellen Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen, insbesondere fixe, monatlich wiederkehrende Kosten. Hierzu kann auch ein bestehender Kfz-Leasingvertrag gehören – gerade dann, wenn das Fahrzeug während der Zeit der Arbeitslosigkeit nicht unbedingt benötigt wird. Und auch dann, wenn sich um ein Premium-Fahrzeug mit relativ hoher Leasingrate handelt, die aktuell einfach nicht mehr leistbar ist, stellt die Arbeitslosigkeit häufig ein Problem dar. Hier ist guter Rat gefragt, um die Situation möglichst unbeschadet zu überstehen. In diesem Blogbeitrag haben wir deshalb zusammengefasst, welche Möglichkeiten einem beim Leasing offen stehen, wenn man sich damit auseinandersetzen muss, arbeitslos geworden zu sein.
Am einfachsten wäre es natürlich, das Leasingfahrzeug bei Arbeitslosigkeit einfach zurückgeben und die monatliche Zahlung der Leasingrate einstellen zu können. Dies ist in der Praxis leider nicht durchführbar. Denn eine Veränderung der beruflichen Situation stellt in Leasingverträgen keinen Kündigungsgrund dar. Die Leasingbank wird eine entsprechende Anfrage daher in aller Regel ablehnen und auf die vertraglichen Bedingungen verweisen – auf eine wie auch immer geartete Kulanz wird man hier nicht hoffen können. Unter dem Strich bedeutet das zunächst: Der arbeitslos gewordene Leasingnehmer ist dafür verantwortlich, den abgeschlossenen Leasingvertrag weiter zu erfüllen, also bis zum Ende der vereinbarten Leasingdauer die jeweiligen Leasingraten zu bezahlen. Je nach persönlicher finanzieller Situation kann dies angesichts sinkender Einnahmen natürlich problematisch sein. Dies gilt umso mehr, wenn der Vertrag für das aktuelle Auto noch relativ frisch ist und die Restlaufzeit nicht nur wenige Monate, sondern beispielsweise noch ein oder zwei Jahre beträgt oder gar noch länger ist.
Wer seinen Job verloren und ein Leasingauto mit noch bestehendem Vertrag hat, muss deshalb aber nicht verzweifeln. Denn es gibt einen oft noch nicht so bekannten Ausweg, der gerade bei Arbeitslosigkeit zumeist eine sehr clevere Variante ist: Durch eine so genannte Leasingübernahme ist es möglich, einen laufenden Vertrag auf einen anderen, neuen Leasingnehmer zu überschreiben. Benötigt wird hier lediglich ein Interessent, der das Auto zu den jeweiligen Raten übernehmen und für den Rest des Leasings fahren möchte. Die weiteren Leasingkosten werden bei diesem Modell vom neuen Leasingnehmer bezahlt – der arbeitslos gewordene Leasingnehmer hingegen kommt relativ unkompliziert aus seinem Leasingvertrag. Eine Situation, von der übrigens beide Seiten profitieren: Während der bisher Nutzer des Fahrzeugs sich ohne lange Vorlaufzeit seiner finanziellen Verpflichtungen entledigen kann und zusätzliche Liquidität gewinnt, bieten sich durch Leasingübernahmen auch sehr flexible Leasing-Möglichkeiten für Interessenten. Denn die Restlaufzeiten sind naturgemäß ganz unterschiedlich, ebenso wie die verbleibenden, im Vertrag inkludierten Kilometer. Eine ideale Möglichkeit, Fahrzeuge auch abseits starr vorgegebener Leasingzeiten zu nutzen, zum Beispiel übergangsweise für einen kürzeren Zeitraum oder dann, wenn zweitweise ein bestimmter Fahrzeugtyp benötigt wird.
Wer nun arbeitslos geworden ist und seinen Leasingvertrag gerne abgeben würde, der benötigt einen Weg, um potenzielle Interessenten beziehungsweise Leasingnachfolger zu finden. An dieser Stelle kommt Leasingtime.de als eines der größten Kfz-Leasing-Portale ins Spiel. Leasingnehmer haben hier die Möglichkeit, ihren bestehenden Vertrag online einzustellen und durch Leasingtime bestmöglich auf verschiedenen Kanälen vermarkten zu lassen. Durch die große Reichweite ist es oftmals möglich, in sehr kurzer Zeit einen Interessenten für die Leasingübernahme zu finden.
Wer sich bereits vor dem Abschluss eines Leasingvertrags mit dem Risiko einer möglichen Arbeitslosigkeit auseinandersetzen möchte, der hat bei manchen Leasingbanken auch die Gelegenheit, eine spezielle Versicherung für diesen Fall abzuschließen. Wird der Leasingnehmer während der Leasingdauer arbeitslos, so übernimmt die Versicherung die Leasingraten. Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist natürlich, das Fahrzeug weiterhin fahren zu können. Hier gilt es aber ganz klar, im Einzelfall abzuwägen. Erstens sind diese Versicherungen oft nicht billig. Die monatlichen Leasingkosten für das Auto verteuern sich also durchaus spürbar. Und zweitens sollte man auch die genauen Versicherungsbedingungen sehr genau studieren. Denn teilweise springt die Versicherung nur für einen bestimmten Zeitraum ein (beispielsweise für die Leasingraten über maximal zwölf Monate) oder es gibt anfangs eine Karenzzeit, während der noch keine Leistungen erbracht werden. Geprüft werden muss auch, ob die Versicherung überhaupt zahlt, denn zum Teil ist auch gefordert, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens für einen bestimmten Zeitraum bestanden hat. Zu bedenken ist außerdem: Der Unterhalt des Leasingfahrzeugs besteht nicht nur aus der monatlichen Rate, sondern es entstehen auch Kosten für Versicherung und Benzin/Diesel. Wer das Fahrzeug während der Arbeitslosigkeit nicht benötigt und zudem wirklich darauf angewiesen ist, seine Kosten radikal zu senken, für den ist die Möglichkeit einer Leasingübernahme durch einen neuen Leasingnehmer deshalb sehr attraktiv.
Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...