Autor: Redaktion LeasingTime.de
Der neue Leasingvertrag ist abgeschlossen und dem Fahrspaß mit dem neuen Auto steht bis zum Ende der vereinbarten Leasingdauer nichts mehr im Wege. So ist es zumindest im Idealfall. Doch was ist, wenn man – aus welchem Grund auch immer – das Auto bereits vorzeitig zurückgeben, also vom Leasingvertrag zurücktreten möchte? Geht das überhaupt?
Die Antwort auf diese Frage lautet: In den allermeisten Fällen leider nicht – es gibt allerdings durchaus attraktive und sinnvolle Alternativen für den Fall, dass man unbedingt von einem Leasingvertrag zurücktreten möchte.
Doch zunächst die Ausnahme von der Regel, denn diese gibt es tatsächlich. Privatpersonen haben auch beim Leasing ein 14-tägiges Rücktrittsrecht – sie können also innerhalb dieser zwei Wochen ab Abschluss des Vertrags von einem Widerruf Gebrauch machen. Ist diese Frist allerdings bereits verstrichen oder handelt es sich um ein gewerbliches beziehungsweise geschäftliches Leasing, dann gibt es normalerweise kaum Möglichkeiten, einfach so den Vertrag vorzeitig zu beenden und vom Leasing zurückzutreten. Auch Mängel am Fahrzeug stellen hier entgegen landläufiger Meinung keinen Grund dar, zumal der Händler dann zunächst einmal die Gelegenheit zur Nachbesserung erhalten muss. Gleiches gilt für finanzielle Gründe: Auch wer sich die Leasingraten wegen gestiegener sonstiger Ausgaben oder einer veränderten Arbeitssituation plötzlich nicht mehr leisten kann oder will, kann deshalb nicht einfach einseitig seinen Leasingvertrag kündigen.
Wenn man nun als Leasingnehmer unbedingt vom Leasingvertrag zurücktreten und nichts unversucht lassen möchte, besteht natürlich die Möglichkeit, sich in dieser Sache an einen entsprechend spezialisierten Anwalt zu wenden. Dieser kann prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall eventuell schwerwiegende Gründe vorliegen, die einen Rücktritt vom Vertrag möglich machen. Hierbei sollte man jedoch beachten, dass dies erfahrungsgemäß wirklich nur sehr selten der Fall ist. In der Regel wird dieser Weg also nicht von Erfolg gekrönt sein, zumal auch durch die anwaltliche Prüfung natürlich Kosten entstehen.
Doch wer mit seinem Leasingauto unglücklich ist oder beispielsweise aus finanziellen Gründen vom Leasingvertrag zurücktreten möchte, für den bietet sich eine einfache Alternative an, die immer beliebter wird. Durch eine so genannte Leasingübernahme lässt sich das laufende Leasing auf einen anderen Interessenten übertragen. Dieser übernimmt die ursprünglichen Konditionen des Vertrags und zahlt ab Übergabe des Fahrzeugs die restlichen Leasingraten bis zum Ende der Laufzeit. Auch die noch freien „Restkilometer“ gehen quasi auf den neuen Leasingnehmer über, können also von diesem genutzt werden. Der bisherige Leasingnehmer hingegen ist den Vertrag – und auch die damit verbundenen Rechte und Pflichten – relativ schnell und unkompliziert los. Er kann also entweder ganz nach Wunsch und Bedarf ein neues Fahrzeug leasen oder die entsprechenden Kosten einsparen.
Die größte Hürde bei einer Leasingübernahme ist meistens, einen Interessenten für den Leasingvertrag zu finden – also den neuen Leasingnehmer, der in das laufende Autoleasing einsteigt. Genau an dieser Stelle kommt Leasingtime.de ins Spiel. Als eines der führenden Kfz-Leasingportale in Deutschland haben wir die notwendige Reichweite am Markt, um Leasingnehmern dabei zu helfen, schnell und einfach einen geeigneten Kandidaten für die Übernahme zu finden.
Wenn Sie also derzeit darüber nachdenken, wie Sie von ihrem aktuellen Leasingvertrag zurücktreten können, dann sollten Sie das Abgeben des Fahrzeugs per Leasingübernahme unbedingt auch in Erwägung ziehen. Denn während der Rücktritt vom Leasingvertrag in aller Regel nicht realisierbar ist, ist das Suchen eines Übernehmers oft genau die richtige Lösung.
Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...