Autor: Redaktion LeasingTime.de
Möchten Sie ein Fahrzeug auf deutschen Straßen nutzen, so sind zwei Aspekte zu erfüllen. Sie benötigen für die Anmeldung einen gültigen Versicherungsschutz und das Fahrzeug muss die Hauptuntersuchung gemeistert haben. Die Hauptuntersuchung (HU), gern auch als TÜV bezeichnet, dient zur Sicherstellung der Verkehrstüchtigkeit eines Kraftfahrzeugs. In Deutschland muss grundsätzlich jedes Fahrzeug - vom Motorrad bis zum Lastkraftwagen - eine gültige TÜV-Plakette vorweisen. Ausgenommen sind lediglich Fahrzeuge, die weniger als 45 km/h erreichen beziehungsweise bestimmte Zweiräder wie Mopeds und Mofas. Welche Fristen und Termine Sie als Autofahrer einhalten müssen, zeigen wir Ihnen im Folgenden.
Normale Autos (Ausnahmen gelten beispielsweise für Taxis) müssen in Deutschland alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Das gilt für alle Gebrauchtwagen, die mindestens drei Jahre alt sind. Neuwagen müssen das erste Mal drei Jahre nach der Neuzulassung bei einem Sachverständigen vorgestellt werden. Hintergrund dieser Sonderregelung: Bei neuen Autos kann davon ausgegangen werden, das sie länger als Gebrauchtwagen alle Sicherheitsbestimmungen erfüllen.
Wann Ihr nächster Termin für die Hauptuntersuchung ansteht, können Sie auf verschiedene Wege erfahren. Am einfachsten wird es für Sie sein, einen Blick auf die TÜV-Plakette am Fahrzeug zu werfen. Die nach oben zeigende Zahl („12-Uhr-Position“) gibt an, in welchem Monat Sie vorstellig werden müssen. Die mittlere Zahl gibt das Jahr an. Die Farbe der Plakette ist immer einem Jahr zugeordnet.
Alternativ können Sie auch im Fahrzeugschein nachsehen. Bei jeder Prüfung erhalten Sie einen Stempel des durchführenden Sachverständigen mit Angabe des nächsten Fälligkeitstermins. Zu guter Letzt zeigt auch der ausgestellte Bericht an, wann bei Ihrem Fahrzeug die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.
Es kommt häufig vor, dass Autofahrer den Fälligkeitstermin für die HU verpassen. Sie brauchen sich hier aber keine Sorgen machen, dass nun das Ordnungsamt oder die Polizei sofort ausrücken und das Fahrzeug stilllegen. Sowohl die Behörden als auch die Sachverständigen haben einen Ermessensspielraum. Ernsthafte Konsequenzen müssen Sie normalerweise erst dann befürchten, wenn die Frist deutlich überschritten ist.
In den ersten beiden Monaten nach Fälligkeit müssen Sie in der Regel mit keinen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Überziehen Sie die Frist um mehr als zwei Monate, kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro verhängt werden. Sind Sie sogar schon mehr als vier Monate im Verzug, erhöht sich das Verwarnungsgeld auf 25 Euro.
Schwerwiegende Konsequenzen müssen Sie befürchten, wenn Sie mehr als acht Monate überfällig sind. In diesem Fall ist die Verhängung eines Bußgeldes realistisch, „Punkte“ in Flensburg kann es ebenfalls geben. Ist Ihr Fahrzeug offensichtlich verkehrsuntauglich, kann die zuständige Behörde Ihnen sogar Ihre Fahrerlaubnis entziehen.
Haben Sie die Frist für die Hauptuntersuchung zu lange hinausgezögert, werden Sie irgendwann Post erhalten. Das Amt wird Sie in dem Schreiben auffordern, das Auto beim TÜV vorzustellen. Dieser Frist sollten Sie zwingend nachkommen. Ignorieren Sie die Aufforderung, wird das Fahrzeug stillgelegt. Noch ärgerlicher sind jedoch die hohen Kosten, die mit diesem Verwaltungsakt verbunden sind.
Die Betriebserlaubnis erlischt übrigens nicht automatisch bei Überziehung der TÜV-Frist. Geht von Ihrem Fahrzeug keine Gefahr für Sie oder andere Verkehrsteilnehmer aus, können Sie es weiterhin im Straßenverkehr bewegen – müssen aber im Fall einer Kontrolle natürlich mit entsprechenden Verwarnungs- oder Bußgeldern rechnen. Erst wenn Sie der schriftlichen Aufforderung nicht nachgekommen sind, erlischt die Betriebserlaubnis mit der Stilllegung.
Ein Fahrzeug ohne gültige TÜV-Plakette auf deutschen Straßen zu bewegen, kann teuer werden. Unabhängig von den Verwarn- und möglichen Bußgeldern müssen Sie bei einem Unfall mit Regressforderungen Ihrer Autoversicherung rechnen. Ihre Kfz-Versicherung kann Ihnen einen Teil der Kosten in Rechnung stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Schuld am Unfall tragen.
Mögliche Verwarn- und Bußgelder können auch für parkende Fahrzeuge verhängt werden. Sie müssen nicht zwingend im Straßenverkehr angehalten werden. In der Regel kontrollieren das Ordnungsamt und „Politessen“ nicht nur Parkscheiben und Halteverbote, sondern auch die Gültigkeit Ihrer TÜV-Plakette.
Haben Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation vorgestellt, kann Ihnen die neue Plakette bei Mängeln verwehrt bleiben. Sie haben in diesem Fall einen Monat Zeit, die Mängel zu beseitigen. Innerhalb dieser Frist kann das Auto zu einer in der Regel deutlich günstigeren Gebühr zur Nachuntersuchung erneut vorgestellt werden und Sie erhalten die erhoffte Plakette, sofern nun alles an Ihrem Fahrzeug in Ordnung ist. Bringen Sie Ihr Auto erst nach Ablauf des Monats erneut zur Untersuchung, wird die komplette Gebühr für eine neue Hauptuntersuchung fällig.
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