Autor: Redaktion LeasingTime.de
Auf die Anzeige des Tachometers (ursprünglich von den altgriechischen Wörtern "tachýs" = schnell und von "métron" = Maßstab oder Maß abstammend) darf sich der Autofahrer nie zu hundert Prozent verlassen. Dies gilt auch für die modernen elektronischen Anzeigen in den Autos unserer Tage. Allerdings ist dieses bekannte Thema schon fast ebenso so alt wie die eigentliche Geschichte des Automobils. Die gemessenen Differenzen können verschiedene Ursachen haben.
Das Messprinzip (die Drehzahlmessung), welches dem Tachometer zu Grunde liegt, war schon in der Textilindustrie Anfang des 19. Jahrhunderts bekannt. Ab 1844 wurde dieses auch bei Lokomotiven eingesetzt. Eine erste Konstruktion für Straßenfahrzeuge entwickelte der deutsche Erfinder Otto Schulze im Jahr 1902. Er setzte zum ersten Mal für die Messung der Geschwindigkeit eine biegsame Welle (Tachowelle) ein, über welche die jeweilige Drehzahl des Rades oder die des Getriebes zum Tachometer übertragen wurde. Dort wurde ein Magnet so in Rotation versetzt, dass dessen Bewegung mit Hilfe einer Nadel (Tachonadel) abgelesen werden konnte. Diese grundsätzliche Messmethodik hat sich in vielen Bereichen bis heute erhalten, allerdings wird die reine mechanische Arbeitsweise immer mehr von der elektronischen abgelöst.
Im Allgemeinen zeigen die Tachometer in einem Kraftfahrzeug eine etwas höhere Geschwindigkeit an als die tatsächlich gefahrene. Zu niedrig darf sie dagegen nie sein. Dies schreibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) den Herstellern verbindlich vor. Dies geschieht vor allem aus Gründen der Sicherheit. Auch in welchem Maß der Geschwindigkeitsanzeiger dem Fahrzeug vorauseilen darf, ist gesetzlich geregelt. Laut einer EU-Richtlinie darf die Abweichung bei Fahrzeugen, die vor dem 1. 01. 1991 zugelassen wurden, bis zu sieben Prozent des Skala-Endwertes betragen. Wenn beispielsweise ein Tachometer bis 230 km/h reicht, so darf dieser bei einer Geschwindigkeit von über 50 km/h um etwa 16,1 km/h dem Fahrzeug vorauseilen. Bei Kraftfahrzeugen, die nach dem Stichtag des 1. 01. 1991 zugelassen wurden, ist eine maximale Abweichung von zehn Prozent plus 4 km/h zulässig. Bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h beträgt demnach die maximal zulässige Abweichung nach oben 17 km/h – der Tacho würde dann also beinahe 150 km/h anzeigen. Die Grenzen der Abweichungen betreffen in beiden Fällen Geschwindigkeiten, die jenseits der 50 Stundenkilometermarke liegen. Denn je langsamer ein Fahrzeug sich fortbewegt, umso genauer ist wiederum die Anzeige der tatsächlich gefahrenen Kilometer pro Stunde.
Wer nun die tatsächliche Geschwindigkeit messen möchte, der kann diese beispielsweise mit Hilfe des Navigationsgerätes oder über eine entsprechende App auf dem Smartphone ermitteln. Allerdings ist zu beachten, dass auch die GPS-Technik nicht unfehlbar ist. So kann die Messung durch eine problematische Satellitenverbindung oder durch starke Interferenzen gestört werden. Wird der Empfang allerdings durch keine umweltbedingten Faktoren beeinflusst, so ist die durch GPS erhobene Messung recht genau. Aber Achtung! Vor Gericht ist einzig und allein die Anzeige des Tachometers maßgebend. Dies gilt auch dann, wenn die Geschwindigkeitsanzeige der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit nicht entspricht.
Tritt eine erhebliche Tachoabweichung auf, dann kann dies neben Beschädigungen verschiedene Ursachen haben. Es kann zum einen (nach Veränderungen am Fahrzeug) an einem geringeren Umfang der Räder liegen oder zum anderen mit der Befestigung der zur Geschwindigkeitsmessung benötigte Tachowelle zu tun haben. Insbesondere bei einigen älteren Fahrzeugen wurden diese häufig mit der Radnabe verbunden. Kommt nun noch ein niedriger Radumfang hinzu, so können die gemessen Geschwindigkeiten von tatsächlich gefahrenen Tempo im beträchtlichen Maße abweichen. Bei moderneren Fahrzeugen hingehen kommen fast nur noch elektronische Geschwindigkeitsmesser zum Einsatz. Auch ist die Tachowelle heute nahezu ausschließlich, bei fast allen Fahrzeugen, mit dem Getriebe verbunden. Und dennoch können Geschwindigkeitsabweichungen auch hier nicht völlig ausgeschlossen werden.
Als Fahrer werden Sie speziell kleinere Abweichungen nicht unmittelbar feststellen können. Auch durch die verbesserte Innendämmung der Fahrgastzelle lässt sich die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit oft nur sehr schlecht abschätzen. Schon eine Veränderung in der Originalbereifung kann dazu führen, dass Sie in einer geschwindigkeitsbeschränkten Straße möglicherweise zu schnell fahren. Selbst nach Abzug der Toleranz, welche die Polizei nach jeder Geschwindigkeitsübertretung automatisch vornimmt, könnten Sie schneller gefahren sein als erlaubt. Um die darauf folgende Strafe werden Sie in diesem Fall dann nicht herumkommen.
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