Autor: Redaktion LeasingTime.de
Wer in Deutschland am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis. Das allgemein als Führerschein bezeichnete Dokument wird von einer offiziellen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt. Die Dauer der Gültigkeit und die Voraussetzungen zum Erwerb sind bundesweit einheitlich und harmonisieren mit dem europäischen Recht.
Zuletzt wurden die Führerscheinklassen 2013 reformiert und angepasst. Mit der Reform sind einige alte Klassen weggefallen oder wurden mit anderen Klassen zusammengelegt. Es sind auch neue Klassen entstanden; seit 2013 gibt es insgesamt 16 unterschiedliche Einstufungen. Erfahren Sie hier, welche Fahrerlaubnisklassen es derzeit gibt und welche Fahrzeuge Sie damit lenken dürfen.
Beginnt eine Fahrerlaubnisklasse mit A, so handelt es sich dabei um einen Führerschein für ein Zweirad. Es gibt derzeit vier verschiedene A-Klassen in Deutschland. Mit der Führerscheinklasse AM können Sie alle Kleinkrafträder mit 2 oder 3 Rädern fahren, die nicht schneller als 45 km/h sind.
Die Klasse A1 gilt für Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. In der Führerscheinklasse A2 darf die Motorleistung nicht höher als 35 kW sein. Hierunter fallen Motorräder, die leistungsbeschränkt sind. Wenn Sie ein Zweirad ohne Leistungsbeschränkung fahren möchten, benötigen Sie einen Schein der Klasse A. Hierunter fallen Krafträder mit mehr als 50 cm³ Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Möchten Sie in Deutschland ein ganz „normales“ Auto fortbewegen, dann ist ein Führerschein der Klasse B erforderlich. Mit diesem Schein dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg Gesamtmasse fahren, eine Geschwindigkeits- oder Leistungsbegrenzung gibt es nicht. Junge Menschen, die einen Führerschein mit dem 17. Lebensjahr machen, erhalten die Fahrerlaubnis der Klasse B17.
Für die Nutzung eines Anhängers mit einer Gesamtmasse von 750 kg bis 3.500 kg brauchen Sie einen zusätzlichen Führerschein der Klasse BE. Kleinere Anhänger können Sie auch mit der Klasse B fahren. Zusätzlich gibt es noch die Fahrerlaubnisklasse B96, die für Kraftfahrzeuge in Kombination eines Anhängers mit Gesamtmasse von 3.500 kg bis 4.250 kg notwendig ist.
Im Transportwesen wird von Angestellten häufig eine Fahrerlaubnis der Klasse C erwartet. Mit diesem Führerschein können Sie alle Kraftfahrzeuge über 3.500 kg Gesamtmasse im Straßenverkehr steuern. Mit der Klasse C1 sind Sie berechtigt, ein Fahrzeug mit einer Gesamtmasse von 3.500 kg bis 7.500 kg fahren.
Auch in der Klasse C gibt es Unterteilungen für die Nutzung eines Anhängers. So darf mit einem Führerschein der Klasse CE ein Kraftfahrzeug der Klasse C zusammen mit einem Anhänger gefahren werden, insofern der Anhänger nicht schwerer als 750 kg ist. Ist der Anhänger schwerer, dann brauchen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E. Diese Erlaubnis benötigen Sie auch für den Betrieb eines normalen Fahrzeuges der Klasse B und einen Anhänger mit einer Gesamtmasse von 3.500 kg.
Für die Beförderung von mehr als acht Beifahrern ist ein Führerschein der Klasse D eine Voraussetzung in Deutschland. Möchten Sie ein Fahrzeug bedienen, das bis zu acht Meter lang ist und mehr als acht und maximal 16 Personen befördern kann, brauchen Sie einen Führerschein der Klasse D1.
Für die Personenbeförderung samt Anhänger ist es erforderlich, einen erweiterten Führerschein zu besitzen. Sie können ein Fahrzeug der Klasse D führen und einen Anhänger über 750 kg mit einem Führerschein der Klasse DE. Bei der Klasse D1E ist Ihnen die Nutzung eines Anhängers gleichen Gewichts gestattet.
Es gibt in Deutschland eine Reihe weiterer, spezieller Fahrerlaubnisklassen, die für bestimmte Personengruppen interessant sind. Im ländlichen Bereich sind die Führerscheine der Klasse L und T weit verbreitet. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h können mit dem Schein der Klasse L gefahren werden. Fährt die land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine bis 60 km/h, dann benötigen Sie einen Führerschein der Klasse T.
Führerscheine der Klassen C, CE sowie alle D-Scheine besitzen eine Gültigkeit von fünf Jahren. Weitere Einschränkungen greifen zudem ab einem bestimmten Alter.
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