Autor: Redaktion LeasingTime.de
Viele Autofahrer kennen das leidige Problem mit den Steinschlägen. Bereits ein winziges Steinchen reicht dafür aus. Zunächst handelt es sich meist um einen winzig kleinen Riss, so fein wie ein Haar. Nicht selten fällt er nur auf, wenn gegen die Sonne gefahren wird. Doch mit der Zeit kann er schnell größer werden. Wenn ein Bordstein unsanft passiert wird oder es zu einer anderen Erschütterung kommt, kann die Scheibe im schlimmsten Fall sogar ganz einreißen. Mit der Beseitigung der Beschädigung sollte somit nicht allzu lange gewartet werden. Im Grunde gibt es dafür zwei Möglichkeiten. Zum einen kann die Scheibe repariert werden, zum anderen kann es allerdings auch nötig sein, sie komplett zu ersetzen.
Der Fahrer hat, entgegen einer weit verbreiteten Meinung, nicht immer das Recht, dies selbst zu entscheiden. Das Gesetz bestimmt, dass er verpflichtet ist, die Scheibe austauschen zu lassen, wenn der Riss durch den Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers ist. Deutlicher ausgedrückt meint das, dass der Austausch meist dann nötig wird, wenn der Riss nicht deutlich am Rand der Scheibe ist.
Für eine Reparatur gibt es hingegen weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Moderne Frontscheiben bestehen keinesfalls einfach nur aus einem Glas. Tatsächlich sind es zwei Schichten, die dicht beieinanderliegen. Zwischen ihnen befindet sich eine dünne, durchsichtige Folie aus Kunststoff. Sie erfüllt den Zweck, dass das Glas bei einem schweren Unfall in viele kleine Stückchen zerspringt. Würde das Glas hingegen in große Stücke brechen, könnten diese messerscharf sein und die Insassen des PKW erheblich verletzen. Die Beschädigung an der Scheibe darf nicht größer als etwa ein 2 Euro Stück sein. Auch direkt am Rand darf sie nicht liegen. Zwar ist die seitliche Lage wiederum Voraussetzung, damit nicht die Sicht des Fahrers eingeschränkt ist, andererseits muss zwischen der Beschädigung und dem Rand der Frontscheibe auch mindestens ein Abstand von 10 cm bestehen.
Wie diese Erläuterung bereits nahelegt, läuft es in vielen Fällen am Ende dann doch auf einen Wechsel der Frontscheibe hinaus. Auch wenn dies natürlich ärgerlich ist, bietet es dem Fahrer eine höhere Sicherheit und ist damit sinnvoll.
Der Wechsel einer Frontscheibe ist relativ simpel. Deshalb benötigt er kaum Erklärung. Die beschädigte Scheibe wird entnommen, die neue Scheibe wird bestellt und eingesetzt. Eine Reparatur ist hingegen aufwendiger, auch wenn sie kostensparender verläuft.
Die Beschädigung muss zunächst von einem Fachmann gereinigt werden. Schließlich soll sie später nicht mehr sichtbar sein. Auch eventuelle Glassplitter müssen unbedingt entfernt werden.
Der Schaden wird zunächst dadurch beseitigt, indem eine Vakuumpumpe an die bestätigte Stelle gesetzt wird. Das durch den Stein verursachte Loch wird anschließend mit einem Spezialharz gefüllt. Dieses Harz wird mittels einer UV-Lampe gehärtet. Dies dauert meist nur wenige Sekunden. Im Anschluss wird die Windschutzscheibe noch poliert, damit die Reparatur nicht mehr sichtbar ist. Insgesamt dauert der gesamte Vorgang nicht länger als 30 Minuten. Die Kosten werden entweder von der Kaskoversicherung übernommen, oder, falls diese nicht vorliegt, müssen die Kosten selbst übernommen werden. Diese liegen typischerweise meist zwischen ungefähr 80 und 100 Euro.
Je hochwertiger der Wagen, desto teurer wird in der Regel auch der Austausch der Frontscheibe. Verfügt der Wagen beispielsweise über Fahrassistenzsysteme, sind hinter der Frontscheibe oft Kameras oder spezielle Sensoren verbaut. Dies muss bei dem Ausbau und anschließendem Einbau beachtet werden, da eine Kalibrierung durchgeführt werden muss. Ebenso lassen in der Scheibe verbaute Sensoren den Preis in die Höhe steigen. Mittlerweile verfügen allerdings die meisten Wagen bereits in der Grundausstattung über einen Regensensor. Bei einem Austausch der Frontscheibe fallen zwischen durchschnittlich 650 bis 850 Euro an.
An der Windschutzscheibe befindet sich allerdings mehr als nur Technik. Hier sind auch die Umwelt-Plaketten und bei vielen Autos die Vignetten für die Maut aufgeklebt, etwa Jahresvignetten für Länder wie die Schweiz oder Österreich. Diese werden durch den Ausbau der Scheibe entfernt. Wenn der Besitzer des Wagens vorab versucht, sie zu entfernen, zerstört er sie. Damit sind sie unbrauchbar. Somit ist der Ersatz unumgänglich. Er wird nicht von der Versicherung übernommen. Der Halter des Fahrzeugs muss sich selbst um den Ersatz kümmern. Teilweise bieten die Werkstätten, in welcher die Scheibe entfernt wird, diesen Service auch an. Die Vignetten sind ebenfalls ersetzbar, sofern die Scheibenreparatur bzw. der Austausch nachgewiesen werden können, der Aufwand ist allerdings recht hoch und von Land zu Land unterschiedlich.
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