Autor: Redaktion LeasingTime.de
Jedes Jahr im Herbst stellt sich für viele Autofahrer erneut die Frage nach der richtigen Bereifung für die kommende, kalte Jahreszeit. Winterreifen sind bei entsprechenden Witterungsbedingungen Pflicht, so steht es im Gesetz. Aber, was muss ich als Autofahrer wirklich tun?
Zuerst einmal: einen „Winterreifen“ in Sinne dieses Gesetzes gibt es nicht. Der Gesetzgeber spricht von besseren Fahreigenschaften bei Matsch sowie frischem oder schmelzendem Schnee. Für die kommenden Jahre wird mit einer weiteren, genaueren Definition von Winterreifen seitens des Gesetzgebers auf Europäischer Ebene gerechnet. Es gibt somit Reifen, welche aus einer auf kalte Temperaturen abgestimmten Gummimischung hergestellt sind. Das Symbol für diesen Reifen ist ein „doppelter Berg“. Das Symbol „M&S“ oder „M+S“ ist ebenfalls ein Garant für einen Winterreifen. Generell gilt eine Bußgeldandrohung, wenn bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen gefahren wird und es dadurch zumindest zu einer Verkehrsbehinderung kommt. Wer bei diesen Wettergegebenheiten auf sein Auto verzichtet und nicht damit fährt, braucht also auch keine Winterreifen. Besonders in Regionen, wo es nicht zu einem starken Winter kommt, beispielsweise in Norddeutschland, kann also theoretisch ein Verzicht auf Winterreifen ohne Strafzahlung möglich sein. Bei Temperaturen unterhalb der Frostgrenze, diese liegt bei 4° Celsius, kann die Versicherung allerdings bei einem Unfall dem Fahrer von Sommerreifen eine Teilschuld anrechnen – in der Regel lohnt es sich also nicht, auf den Winterreifen zu verzichten.
Zeitlich gesehen darf ein Winterreifen im Prinzip das ganze Jahr gefahren werden. Ein Bußgeld oder gar ein Verbot, welches die Nutzung von Winterreifen im Sommer untersagt, gibt es nicht. Ebenso gibt es keinen festen Termin, ab wann mit Winterreifen gefahren werden sollte. Dieses ist schlicht und einfach vom Wetter abhängig. So sind bei Schnee im April durchaus Winterreifen erforderlich. Bei zweistelligen Temperaturen im März kann hingegen auf Sommerreifen umgestellt werden. Ebenso wird kein Bußgeld fällig, wenn das Fahrzeug bei Winterwetter auf einem Parkplatz parkt, aber nicht bewegt wird. Eine generelle Pflicht zum Umstellen auf die Winterbereifung besteht also nicht.
Im Falle einer Reifenpanne, dem klassischem „Plattfuß“, darf die Fahrt mit einem Ersatzrad fortgesetzt werden. Sollte es sich um ein normales Sommerrad handeln, so darf die Fahrt damit weitergeführt werden. Allerdings muss umgehend auf eine einwandfreie Bereifung umgestellt werden. Denn bereits mit nur einem nicht-M&S-Rad zählt das Fahrzeug offiziell als nicht mehr mit Winterbereifung ausgestattet. Im Gegensatz dazu stehen Anhänger. Diese müssen generell nicht mit Winterreifen ausgestattet werden, da sie keine angetriebenen Fahrzeuge sind. Es wird aber dringend empfohlen, Anhänger, welche im Winter genutzt werden, dennoch mit Winterreifen auszustatten.
Bei Mietfahrzeugen sind die Vermieter in der Pflicht, das Fahrzeug in einem verkehrsbereiten Zustand zu übergeben. Dieses ist bei entsprechender Witterung nur mit Winterreifen der Fall. Wenn also im Winter ein Kfz angemietet wird, so kann der Nutzer auf Winterbereifung bestehen. Hierfür darf kein Aufpreis oder eine Gebühr berechnet werden, auch wenn eine Winterbereifung als Extra im Vorfeld angeboten wird.
Auch im Ausland werden Winterreifen gefordert. So ist in Österreich ein Winterreifen bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen gefordert. Dort spricht der Gesetzgeber von vereisten oder schneebesetzten Straßen. Wichtig hierbei: Der Reifen muss mindestens 4 mm Restprofil aufweisen – anderenfalls gilt er unabhängig von seiner Bauart als Sommerreifen. In der Schweiz kommt noch erschwerend hinzu, dass bei einem Unfall mit sommerlicher Bereifung auf winterlichen Straßenverhältnissen eine persönliche Mithaftung auf den Fahrer wartet.
Ganz anders ist die Gesetzeslage in Norwegen. Hier sind für Fahrzeuge bis 3,5 t auch keine Winterreifen vorgeschrieben. Jedoch müssen dort alle Fahrzeuge mit Schneeketten ausgerüstet sein. Zumindest sind diese mitzuführen. In Schweden besteht in den Wintermonaten vom 01.12.bis zum 31.03. eine generelle Winterreifenpflicht. Hier ist eine Profiltiefe von 3 mm vorgeschrieben und für Fahrzeuge von mehr als 3,5 t sogar 5 mm.
Zusammenfassend ist unbedingt dazu zu raten, im Winter auf M&S-Reifen umzustellen. Entweder man baut seine Bereifung selbst um, dann ist man flexibel und kann von Woche zu Woche das Wetter beobachten. Oder der Reifenwechsel wird von einer Werkstatt durchgeführt. Diese lagern dann die Reifen auf Wunsch auch meist ein und überprüfen diese auf Schäden. Allerdings kann hier nicht spontan gewechselt werden, ein Termin mit einer gewissen Vorlaufzeit ist einzuplanen.
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