Autor: Redaktion LeasingTime.de
Der Einsatz von Nebelscheinwerfern dient zur Beleuchtung bei Fahrzeugen, wenn die Sichtverhältnisse sehr schlecht sind. Dazu gehören zum Beispiel Witterungsbedingungen wie Regen, Nebel und auch Schneefall. Sie befinden sich meist etwas unterhalb von den Hauptscheinwerfern. Der Nebelscheinwerfer stellt ein breistrahlendes Modell dar und wird entsprechend tief an Fahrzeugen angebracht, um zusätzliches Licht bei schlechten Witterungsbedingungen zu liefern. In der Regel ist es nur erlaubt, Nebelscheinwerfer dann einzusetzen, wenn starke Sichtbehinderungen im Straßenverkehr vorliegen. Außerdem darf eine Einschaltung nur mit einer Verbindung von Stand- oder Abblendlicht erfolgen. Eine Nutzung nur als Fahrlicht ist dagegen nicht gestattet.
Nebelscheinwerfer können durchaus ein hilfreiches Mittel in Bezug auf die Verkehrssicherheit sein, wenn diese am Fahrzeug richtig eingestellt sind und kein übermäßiges Blenden erfolgt. Durch eine breitflächige Beleuchtung können Straßenränder effektiv angeleuchtet werden und für eine Verbesserung der Sicht mit einer Reichweite von etwa 25 Meter sorgen. Sind die Nebelscheinwerfer dagegen falsch eingestellt, kann es zu einer gefährlichen Eigenblendung kommen und der Fahrer ist starken Sichtbehinderungen ausgesetzt.
Nicht nur die korrekte Anbringung am Fahrzeug ist entscheidend, sondern auch die Farbe des Nebelscheinwerfers, denn diese ist in der Straßenverkehrsordnung niedergeschrieben. Das Licht muss dabei entweder weiß, gelb oder auch hellgelb sein. Außerdem ist es wichtig, dass eine Anbringung nicht oberhalb der Abblendlichter erfolgt. Es darf keine Blendung von anderen Verkehrsteilnehmern erfolgen. Sobald die Scheinwerfer eingeschaltet sind, leuchtet am Armaturenbrett eine entsprechende Anzeige beziehungsweise ein Kontrolllicht.
Werden Nebelscheinwerfer am Fahrzeug missbraucht und zum Beispiel tagsüber eingeschaltet, obwohl keine Einschränkungen bei den Sichtverhältnissen vorliegen, droht ein Bußgeld. Hier kann zum Beispiel ein Verwarnungsgeld in einer Höhe von 20 Euro fällig werden. Liegt nicht nur ein Missbrauch vor, sondern auch noch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann das Bußgeld auch noch höher ausfallen. Maßgebend sind dafür jeweils die aktuellen Bestimmungen im Bußgeldkatalog, die sich natürlich von Zeit zu Zeit ändern können.
Ein Fahrzeug, welches keine Nebelscheinwerfer besitzt, ist deshalb nicht verboten, denn diese müssen nicht verbaut sein. Anders verhält es sich bei einer Nebelschlussleuchte, diese ist auf jeden Fall Pflicht am Auto. Nebelscheinwerfer sind kein Pflichtbestandteil, sondern eher eine sinnvolle Zusatzausstattung, um bei schlechten Sichtverhältnissen die Fahrbahn besser ausleuchten zu können. Bei der Nutzung im Straßenverkehr gibt es keinen Unterschied bei einer Inner- oder Außerortsnutzung, denn sobald die Sichtverhältnisse auf der Straße stark eingeschränkt sind, dürfen die Zusatzscheinwerfer angeschaltet sein. Dies gilt sowohl für eine Fahrt auf der Autobahn wie auch bei einer Ortsdurchfahrt. Wichtig ist dabei immer, dass Sie die Scheinwerfer richtig eingestellt haben, damit niemand davon geblendet wird.
Als Besitzer eines Fahrzeugs, können Sie meist ohne großen Aufwand eine Nachrüstung von Nebelscheinwerfer durchführen. Dazu können Sie die Zusatzleuchten als Sonderausstattung für Ihren Modeltyp erwerben. Oftmals gibt es bereits an der Stoßstange eine vorgesehene Montage, welche zum Beispiel mit Abdeckungen versehen ist. Wichtig ist dabei, dass die Scheinwerfer passend für das Fahrzeug sind und über eine entsprechende TÜV-Genehmigung verfügen. Als Alternative kommt auch eine Nachrüstung in einer Fachwerkstatt in Betracht. Um die passenden Kabel anzuschließen, kann häufig ein kombinierter Schalter von der Nebelschlussleuchte genutzt werden. Wenn Sie sich dabei unsicher sind, sollten Sie auf jeden Fall einen Fachmann zu Rate ziehen. Wenn ein Fahrzeug ab Werk über keine Nebelscheinwerfer verfügt, können diese entsprechend nachgerüstet werden. Dazu ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben genau einzuhalten. Die Scheinwerfer dürfen somit nicht höher liegen als das eigentliche Abblendlicht. Als maximale Anbauhöhe gelten 80 cm. Der Abstand zur Fahrzeugseite darf nicht mehr als 40 cm betragen. Werden diese Vorgaben genau eingehalten, können Sie Ihr Fahrzeug mit einer sinnvollen Zusatzausstattung erweitern, um bei schlechten Witterungsverhältnissen von einer deutlich besseren Sicht zu profitieren. Für Leasingnehmer gilt wie bei sämtlichen Umbau- oder Nachrüstarbeiten, dass in jedem Fall im Vorfeld mit dem Leasinggeber beziehungsweise Händler und/oder Leasingbank gesprochen werden sollte.
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