Autoversicherung hat keinen Standardpreis. Bei der Kalkulation der Versicherungspolice spielen unter anderem der Wohnort eine Rolle, der Fahrzeugtyp und nicht zuletzt das Alter und die Erfahrung des Fahrzeughalters – kurz: Führerscheinneulinge zahlen mehr. Aber mit dem „gewusst wie“ können Sie es auch als Fahranfänger schaffen, Ihren Versicherungsbeitrag niedrig zu halten.
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Warum zahlen junge Leute mehr?
Junge Leute am Steuer verursachen fast doppelt so hohe Kosten wie die „alten Hasen“. Teils wegen unsicherer Fahrweise und mangelnder Erfahrung, teils wegen Selbstüberschätzung verursachen sie mehr Unfälle, für deren Folgekosten die Versicherer aufkommen müssen. Andererseits sind sich viele Autoversicherer natürlich bewusst, dass gerade junge Menschen nicht immer das nötige Geld für eine teure Versicherungspolice besitzen, und bieten ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Beitragssenkung an. Davon profitieren Sie nicht nur als unmittelbarer Fahranfänger. Höhere Versicherungsbeiträge sind für alle jungen Fahrer bis 23 Jahre üblich, einige Versicherer setzen die Grenze sogar erst bei 25 Jahren. Gleiches gilt für Fahranfänger mit weniger als zwei Jahren Erfahrung.
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Sicherheit zahlt sich aus
Eine Möglichkeit, den Beitrag zu senken, besteht darin, dass Sie an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen, wo Sie den richtigen Umgang mit Gefahrensituationen im Straßenverkehr lernen. Eine weitere Möglichkeit stellt das „Begleitete Fahren“ dar: Wer bereits mit 17 Jahren die praktische und theoretische Führerscheinprüfung abgelegt hat, erhält eine Prüfungsbescheinigung, die ihn bis zur Aushändigung des eigentlichen Führerscheins am 18. Geburtstag dazu berechtigt, mit einer erfahrenen Begleitperson ein Auto zu steuern. Statistisch gesehen geht von Teilnehmern des „Begleiteten Fahrens“ ein deutlich geringeres Verkehrsrisiko aus. Die meisten Versicherer belohnen die Teilnahme deshalb mit einer etwas preiswerteren Versicherungspolice.
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Sparen mit Zweitwagen
Sie möchten in jungen Jahren bereits mit Ihrem eigenen Auto fahren, aber die Autoversicherung ist Ihnen trotz aller Rabatte zu teuer? Selbst beim günstigsten Anbieter? Dann können Sie auf die gängigste Variante zurückgreifen, die viele junge Menschen wählen – die Anmeldung des Fahrzeugs als Zweitwagen. Erfahrene Autofahrer, die bereits eine Autoversicherung haben, können ein weiteres Fahrzeug auf ihren eigenen Namen für Sie versichern. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob es sich im wahrsten Sinn des Wortes um einen Zweitwagen oder eventuell ein drittes Fahrzeug handelt. Der zusätzliche Wagen wird in einer deutlich besseren Schadensfreiheitsklasse eingestuft und ist damit preiswerter zu versichern. Wenn Sie sich für diese Variante entscheiden, sollten Sie jedoch unbedingt einige Faktoren beachten.
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Zweitwagen richtig versichern
Achten Sie auf korrekte Anmeldung bei der Versicherung. In den Unterlagen muss zwingend angegeben werden, dass auch junge Fahrer unter 23 beziehungsweise 25 Jahren mit dem Fahrzeug fahren dürfen. Klären Sie auch, ob junge Fahrer mit weniger als zwei Jahren Fahrerfahrung das Auto nutzen dürfen. Eine falsche oder fehlerhafte Angabe kann erhebliche Folgen für Sie oder den Versicherungsnehmer haben. Im schlimmsten Fall erlischt der Versicherungsschutz und Sie haften für die Unfallkosten. Möglich ist auch ein Verlust des Führerscheins wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Prüfen Sie diese Aspekte also ganz genau im Detail, um später keine bösen Überraschungen zu erleben.
Als junger Fahrer profitieren Sie von der Anmeldung Ihres Fahrzeugs als Zweitwagen noch in weiterer Hinsicht: Im Falle eines Unfalls bzw. Schadens steigen die Beiträge der Zweitwagen-Police nicht so deutlich an. Nach einigen Jahren können Sie eine Rabattübertragung auf ihren Namen beantragen und erhalten die erfahrenen Schadensfreiheitsklassen eines Verwandten ersten Grades oder des Lebenspartners. Sie können natürlich nur so viele Schadensfreiheitsklassen übernehmen, wie Sie selbst schon hätten erwerben können seit dem Erhalt des Führerscheins. Der Rabattübertrag bietet sich immer dann an, wenn Ihr Verwandter oder Lebenspartner selbst kein Fahrzeug mehr führt. Die Übertragung ist nämlich mit dem Verlust aller SF-Klassen für den „großzügigen Spender“ verbunden.
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