Alle zwei Jahre müssen Besitzer von Gebrauchtfahrzeugen zum TÜV, um die HU/AU vornehmen zu lassen. Natürlich ist auch der Gang zu anderen qualifizierten Prüfstellen wie der DEKRA möglich. Bei einer Erstzulassung beträgt der Abstand drei Jahre. Wenn der Termin für die Prüfung ansteht, wissen viele Autofahrer nicht, welche Unterlagen sie mitnehmen müssen oder ob man überhaupt Unterlagen vom Fahrzeug mitbringen muss. Dabei gibt es eine Reihe von Unterlagen, die zunächst in Betracht kommen. Personalausweis, Führerschein, Checkheft, Bedienungsanleitung vom Fahrzeug, Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief – die mögliche Liste scheint endlos zu sein. Wir zeigen Ihnen, welche Unterlagen unerlässlich sind und welche beim Prüfungstermin nicht benötigt werden. So haben Sie alle nötigen Papiere bei sich und können den Prüfer glücklich stimmen. Dann klappt es bestimmt auch mit der Erteilung der Plakette.
Was müssen Autofahrer zum TÜV mitbringen?
Es gibt einige Unterlagen, die der TÜV immer abverlangt, andere Unterlagen werden nur im Einzelfall oder für bestimmte Fahrzeugtypen benötigt. Zu den unverzichtbaren Unterlagen gehört zunächst einmal der Kfz-Schein oder auch Fahrzeugschein genannt. Die amtliche Bezeichnung dafür lautet inzwischen Zulassungsbescheinigung Teil I. Dabei handelt es sich in Deutschland um ein kleines Faltheft, in dem der Fahrzeughalter und Stammdaten zum Fahrzeug zu finden sind. Mit diesem Heft vergleicht der Prüfer das Kennzeichen und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Damit soll festgestellt werden, ob es sich um das zu prüfende Fahrzeug handelt und auch Diebstähle sollen so aufgedeckt werden. Das als „Fahrzeugbrief“ bekannte Dokument (Zulassungsbescheinigung Teil II), in dem auch die Vorbesitzer des Fahrzeugs vermerkt sind, wird in der Regel nicht benötigt.
Auch der Führerschein wird beim Prüfungstermin nicht benötigt, da TÜV-Prüfer nicht wie die Polizei befugt sind, die Fahrtauglichkeit zu prüfen. Natürlich sollte man aber den Führerschein mitführen, wenn man zum Prüfungstermin fährt. Auch der Personalausweis wird nicht benötigt. Für die Prüfstelle ist es uninteressant, wer das Fahrzeug vorführt, auch vor dem Hintergrund, dass es sich dabei oft um Mitarbeiter einer Werkstatt handelt. Dabei muss nicht unbedingt der Halter das Fahrzeug vorführen. Eine persönliche Erscheinungspflicht des Halters besteht nicht.
Eine Ausnahme in Sachen Papiere besteht unter anderem für Tuning-Freaks: Wurden wesentliche Teile am Fahrzeug verändert, die eine Erlaubnis benötigen, muss zusätzlich eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorgelegt werden. Diese müssen aber Autofahrer dann sowieso immer im Fahrzeug mit sich führen, da diese auch bei polizeilichen Kontrollen vorzulegen ist.
Wie kann man sich auf den TÜV-Termin vorbereiten?
Um die Plakette sicher zu bekommen, sollte man sich und sein Fahrzeug möglichst gut auf den TÜV-Termin vorbereiten. Dabei sollte man nicht nur alle wichtigen Unterlagen mitbringen, auch eine vorherige Anmeldung ist sinnvoll. So kommt man schneller dran und hat die Überprüfung schnell hinter sich. Aber auch ohne Anmeldung kann man in der Regel beim TÜV und anderen Prüfstellen für die Prüfung erscheinen, wird aber nicht bevorzugt behandelt. Hat man die Anmeldung online vorgenommen, sollte man die Anmeldebestätigung in gedruckter Form ebenfalls dabei haben.
Ferner sollte vor jeder Prüfung der Wagen einmal gründlich innen und außen gereinigt werden. So ist der TÜV-Prüfer eventuell gleich etwas freundlicher gestimmt, denn die Prüfung eines schmutzigen Wagens ist unangenehm. Zudem kann der Prüfer auf die Gedanken kommen, dass Sie etwa rostige Stellen in der Karosserie mit Schmutz verdecken wollen. Eine gründliche Reinigung ist damit sehr vorteilhaft.
Weiterhin sollte überprüft werden, ob sich kleinere, bislang unentdeckte Mängel am Fahrzeug befinden. Diese sollte man vor dem Prüfungstermin beseitigen, damit der Wagen nicht erneut vorgeführt werden muss. Sind etwa alle Glühbirnen in Ordnung? Gerne übersehen wird dabei zum Beispiel die Kennzeichenbeleuchtung. Ist das Verfallsdatum vom Verbandskasten abgelaufen? Haben Sie eine Warnweste an Bord? Wer sich unsicher ist, kann vor einem anstehenden Termin beim TÜV eine Inspektion in der Werkstatt machen lassen, bei der die Mängel gleichzeitig behoben werden. So können Sie sich sicher sein, dass Sie die Plakette bekommen.
Fazit
Für den Besuch beim TÜV wird in der Regel nur der Fahrzeugschein benötigt, wenn keine Anbauteile verwendet wurden, die nicht serienmäßig am Fahrzeug vorhanden sind. Zudem ist eine vorherige Anmeldung beim TÜV sehr hilfreich, da man dann schneller drankommt.
Wer sich unsicher ist, ob alle Teile am Fahrzeug in Ordnung sind, kann zudem in einer Fachwerkstatt eine Inspektion durchführen lassen.
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