Autor: Redaktion LeasingTime.de
Für jeden Autofahrer ist es eine eher unangenehme Situation, sowohl für den Verkehrsrüpel als auch für den unbescholtenen Verkehrsteilnehmer - die Polizeikontrolle. Es gibt keine genauen Zahlen, wie viele Verkehrskontrollen jedes Jahr durchgeführten werden. Die Möglichkeit, einmal in eine Kontrolle zu geraten, ist aber jederzeit gegeben. Besonders in Ballungszentren und zu nächtlicher Stunde kommt es häufiger vor, dass Autofahrer angehalten werden. Verhalten Sie sich clever, verläuft die Polizeikontrolle für Sie deutlich bequemer. Erfahren Sie hier, wie Sie sich am besten bei Kontrollen durch die Polizei verhalten.
Grundsätzlich gilt bei jeder Verkehrskontrolle: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Sie müssen sich gegenüber der Polizei über Pflichtangaben hinaus nicht äußern und können jederzeit die Aussage verweigern. Das ist besonders dann ratsam, wenn Sie sich sonst selbst belasten würden. „Das Recht zu schweigen“ gibt es nicht nur im Kino, es gilt auch für Sie. Auch wenn sie den möglichen Grund dafür, dass Sie angehalten wurden, kennen oder vermuten, ist es ratsam, nicht von sich aus irgendwelche Schuldbekenntnisse abzugeben. Keinesfalls sollten Sie außerdem nach einer Ausrede für ein Fehlverhalten suchen. Begründen Sie etwa ein falsches Abbiegen oder eine Geschwindigkeitsübertretung, kann es passieren, dass die Polizei Ihnen einen Vorsatz unterstellt. In diesem Fall kann sich die Geldbuße erhöhen, im schlimmsten Fall droht der Verlust der Fahrerlaubnis.
Mit Lügen hingegen sollten Sie vorsichtig sein. Die meisten Verkehrspolizisten sind erfahrene Beamte, kennen „ihre Pappenheimer“ und erkennen durch Nachfragen auch schnell eine Lüge.
Gleiches Recht gilt übrigens auch für die Beifahrer. Kein Insasse des Fahrzeugs muss gegenüber der Polizei eine Aussage tätigen. Erst bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts muss Ihr Begleiter eine Aussage tätigen.
Ausschließlich die Polizei und der Zoll dürfen jederzeit, auch verdachtsunabhängig, Kontrollen durchführen. Die Kontrollen müssen dem Zweck dienen, die Fahrtüchtigkeit, den Zustand des Wagens und das Mitführen von Papieren zu ermitteln. Die Durchsuchung des Fahrzeuges darf nur erfolgen, wenn ein Anfangsverdacht auf Besitz von Drogen, Waffen oder illegalen Konsumgütern besteht.
Rechtlich gesehen ist es den Beamten sogar erlaubt, ihr Smartphone zu durchsuchen. Besteht der Verdacht auf eine Nutzung einer nicht erlaubten Radarwarn-App, darf die Polizei die App sogar löschen. Keinesfalls darf die Polizei ihre Anruf- und Nachrichtenliste mit dem Ziel durchforsten, die Handynutzung während der Fahrt zu beweisen.
In jedem Fall führt die Polizei eine Kontrolle der Fahrzeugpapiere durch und wird sich von Ihnen den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung („Fahrzeugschein“) vorlegen lassen. Auch die vorgeschrieben Ausrüstung wie Verbandkasten, Warndreieck und Sicherheitsweste sollten Sie natürlich vorzeigen können.
Problematisch kann es bei Verdacht auf Drogen- oder Alkoholkonsum werden. Verweigern Sie einen Schnelltest, droht die richterliche Anordnung für eine Blutentnahm. Wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben, sollten Sie der Bitte zum Schnelltest auf Drogen oder Alkohol daher besser nachkommen.
Je ruhiger Sie sich bei einer Verkehrskontrolle verhalten, desto schneller und reibungsloser verläuft diese meist. Achten Sie dabei auch darauf, unnötige, hektische Bewegungen zu vermeiden und kündigen Sie es den Beamten beispielsweise vorher an, wenn Sie zum Handschuhfach greifen möchten, um dort Dokumente zu entnehmen. Gerade nachts sind Verkehrskontrollen auch für die Polizisten, die auf ihre eigene Sicherheit achten müssen und nicht wissen, mit wem sie es zu tun haben, eine angespannte Situation. Bewahren Sie außerdem die Ruhe und suchen Sie nicht die Eskalation mit den Beamten. Die meisten Polizisten suchen den Dialog und wollen über ein Fehlverhalten aufklären. Vergessen Sie nicht, dass die Polizei beim Aussprechen einer Strafe einen Ermessungsspielraum hat. So manches Verwarngeld ist schon deutlich geringer ausgefallen oder es wurde gleich „ein Auge zugedrückt“, weil der Autofahrer sich kooperativ zeigte. Bei einer Polizeikontrolle haben die Ordnungshüter und Sie meist das gleiche Ziel - das schnelle und unproblematische Ende der Kontrolle.
Fühlen Sie sich ungerecht behandelt oder gar in Ihren Grundrechten eingeschränkt, steht der Beschwerdeweg offen. In vielen Bundesländern müssen die Beamten Ihnen einen Dienstausweis auf Verlangen vorzeigen. Notieren Sie sich Daten wie Name, Dienstgrad und Ort und Zeit der Polizeikontrolle. Später können Sie auf dem Polizeirevier erfahren, ob die Kontrolle rechtmäßig verlaufen ist. Bei nachweisbaren Verstößen können Sie einen Anwalt beauftragen und eine offizielle Dienstbeschwerde stellen.
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