Autor: Redaktion LeasingTime.de
Als Autofahrer haben Sie sich sicherlich bereits des Öfteren über die zahlreichen Überholverbote geärgert. Ein langsames Fahrzeug fährt auf der Fahrbahn und behindert Sie beim schnellen Vorankommen. Manch einem juckt es da in den Fingern beziehungsweise im Gasfuß, trotz Überholverbots zu überholen. Davon ist jedoch dringend abzuraten. Schnell entstehen gefährliche Situationen, zudem drohen empfindliche Strafen.
Überholverbote werden von den Behörden oft dort eingerichtet, wo das Überholen gefährlich ist oder wo es in der Vergangenheit bereits zu schweren Unfällen oder gefährlichen Situationen gekommen ist. Verkehrsteilnehmer können diese Zusammenhänge oftmals schwer einschätzen und zweifeln gelegentlich an der Notwendigkeit eines bestimmten Überholverbots. Tatsächlich kommt es jedoch gerade bei Überholvorgängen zu besonders schweren Unfällen mit Verletzen oder gar Toten. Überholverbote finden sich daher oft auf Landstraßen. Auch auf Autobahnen ist das Überholen anderer Fahrzeuge für bestimmte Fahrzeuggattungen, wie beispielsweise Lastkraftwagen oder Busse, auf bestimmten Strecken untersagt.
Überholverbot gilt zuerst einmal überall dort, wo in der Fahrbahnmitte eine durchgezogene Linie vorhanden ist. Diese teilt die befahrene Fahrbahnhälfte von der anderen ab, das Verlassen der eigenen Fahrbahn ist untersagt. Überholverbote werden zudem durch bestimmte Verkehrszeichen angezeigt, die wohl jedem Verkehrsteilnehmer bekannt sind. Zum einen ist hier das sogenannte Zeichen 276 zu nennen, das zwei stilisierte Autos in einem roten Kreis zeigt. Das rechte Auto ist schwarz, wohingegen das linke, hier überholende Auto, rot dargestellt ist. Es handelt sich um das klassische Überholverbotszeichen. Dieses verbietet das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen jeglicher Art. Einspurige Kraftfahrzeuge, wie beispielsweise Mofas, Mopeds und Motorräder, dürfen jedoch überholt werden. Aber Vorsicht: Handelt es sich um ein Motorrad mit Beiwagen, so ist dies ein mehrspuriges Kraftfahrzeug, welches Sie in diesem Fall nicht überholen dürfen. Auch Quads sind mehrspurige Kraftfahrzeuge und dürfen nicht überholt werden. Ein weiteres Verkehrszeichen, das ein Überholverbot anzeigen kann, ist das Zeichen 277. Hier gilt das Überholverbot nur für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen. Diese Variante des Überholverbots wird umgangssprachlich auch als „LKW-Überholverbot“ bezeichnet. Das Zeichen 277 zeigt links einen stilisierten roten LKW, während rechts, wie beim Zeichen 276, ein schwarzes Auto abgebildet ist, auch hier wieder im roten Kreis. Das Überholverbot wird jeweils durch das entsprechende weiß-graue Verkehrszeichen aufgehoben. An besonders unübersichtlichen oder unfallträchtigen Stellen wird die durchgezogene Linie von den Verkehrsbehörden häufig durch zusätzliche Überholverbotsschilder ergänzt, die außerorts zumeist auf beiden Straßenseiten angebracht werden. Besonders außerorts auf Landstraßen lässt sich die Geschwindigkeit entgegenkommender Fahrzeuge oft schwer einschätzen, auch in diesem Zusammenhang passieren häufig sehr schwere Verkehrsunfälle.
Überholverbote werden oft durch Zusatzschilder ergänzt. Im ländlichen Raum etwa findet sich häufig ein Schild mit einem stilisierten Traktor und dem Zusatz „Dürfen überholt werden“ unter dem Überholverbotszeichen. Dies ermöglicht anderen Verkehrsteilnehmern das Überholen langsam fahrender Traktoren oder Traktorgespanne mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Auf Autobahnen findet sich häufig eine Zusatztafel mit LKW, Bus und Anhängergespann, das Überholverbot gilt hier nur für diese Fahrzeuge.
Bei Missachtung des Überholverbots können nicht nur gefährliche Situationen oder gar Unfälle entstehen, es drohen zudem auch noch hohe Strafen. Verstöße gegen das Überholverbot werden mit Geldstrafen geahndet, bei schweren Verstößen können jedoch auch Punkte im Flensburger Verkehrsregister hinzukommen, zudem können auch Fahrverbote ausgesprochen werden. Leiten Sie trotz Überholverbots den Überholvorgang ein oder führen ihn durch, wird dies mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft. Geschieht dies bei unklarer Verkehrslage und werden dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 250 Euro, zudem drohen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Kommt es außerdem zu einer Sachbeschädigung, beispielsweise, weil Sie ein anderes Fahrzeug streifen, erhöht sich die Geldstrafe auf 300 Euro – der Monat Fahrverbot und die zwei Punkte im Flensburger Verkehrsregister kommen auch hier hinzu. Doch was viele Autofahrer oft vergessen: Auch als Überholter haben sie während des Überholvorgangs gewisse Pflichten. Sie müssen dem Überholenden das Überholen ermöglichen und dürfen ihn nicht behindern. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, die eigene Geschwindigkeit nicht durch Beschleunigen zu erhöhen. Erhöhen Sie dennoch als Überholter die Geschwindigkeit, kann auch hier ein Bußgeld von 30 Euro drohen.
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