Autor: Redaktion LeasingTime.de
Es gibt einige Gründe ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland zu überführen, denn häufig sind die Preise in anderen Ländern günstiger, so dass Sie als Käufer einiges sparen können. Besonders die unterschiedlich hohen Steuersätze verleiten dazu, ein Auto aus dem Ausland zu kaufen. Da die Preise für Fahrzeuge gerade innerhalb Europas nicht einheitlich sind, kann es zu deutlichen Unterschieden kommen. Da häufig aber noch versteckte Nebenkosten hinzukommen, sollte ein solches Vorhaben im Vorfeld genau überlegt sein. Denn wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland überführt wird, fallen dann die 19 Prozent an Mehrwertsteuer an. Allerdings ist es nicht ganz einfach ein Fahrzeug nach Deutschland zu bringen, denn dazu müssen einige Vorschriften beachtet werden.
Bevor Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland kaufen und es nach Deutschland überführen, sollten Sie einen genauen Blick auf die Ausstattungsmerkmale und den Preis werfen. Denn nicht in allen Ländern sind die Autos gleich ausgestattet. So kann es zum Beispiel sein, dass ein bestimmtes Model in Deutschland serienmäßig über ESP verfügt, in einem europäischen Ausland allerdings nicht. Allerdings kann auch ein Fahrzeug in Norwegen ab Werk über eine Sitzheizung verfügen und in Deutschland nicht. Hier gilt es, die genauen Unterschiede zu erkennen und diese bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen. Auch sollten Sie die jeweilige Motorisierung und die Emissionswerte vergleichen, denn gerade in Deutschland herrschen strenge Regeln, was die Abgase angeht. Im Vergleich zu Ländern innerhalb der EU sind Fahrzeuge in Deutschland recht teuer, da hier die Löhne meist auf einem höheren Niveau liegen. Daher lässt sich durchaus ein Schnäppchen beim Kauf von einem Fahrzeug im Ausland machen. Allerdings sollten Sie dabei auch bereit sein, Kompromisse im Bereich von Ausstattungsmerkmalen einzugehen.
Wenn Sie sich für ein Auto aus dem Ausland entschieden haben, muss ein gültiger Kaufvertrag geschlossen werden. Darin sollten sämtliche Daten enthalten sein, wie zum Beispiel der Zustand vom Auto, der Nettopreis und auch die Ausstattungsdetails. Auf keinen Fall sollten Sie den Vertrag unterschreiben, wenn dieser in einer ausländischen Sprache verfasst ist und Sie den genauen Inhalt nicht kennen. Neben dem eigentlichen Kaufvertrag darf auch eine COC (Certificate of Conformity) nicht fehlen. Dieses Dokument muss dabei einer gewissen Norm entsprechen und wird nur als Original akzeptiert. Darin enthalten sind zum Beispiel Angaben zur Fahrgestellnummer des Autos.
Damit Sie ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland überführen können, müssen Sie sich bei gebrauchten Fahrzeugen genau erkundigen, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet. Wenn technische Defekte vorliegen, kann dies zu großen Problemen führen. Auch sollte ein amtliches TÜV-Gutachten vorhanden sein. Zwar lassen sich auch Fahrzeuge ohne gültigen TÜV überführen, doch kann der Aufwand dabei deutlich höher ausfallen. Während der Überführung wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt, welches meistens nur maximal fünf Tage lang genutzt werden kann. Zudem muss ein Versicherungsnachweis in Form einer sogenannten eVB-Nummer vorliegen, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden kann. Um das Fahrzeug dann in Deutschland zulassen zu können, wird neben dem Personalausweis ggf. auch eine Vollmacht vom jeweiligen Fahrzeughalter benötigt. Zudem muss die Zulassungsbescheinigung I und II (ehemals Fahrzeugschein und Brief) vorhanden sein. Außerdem darf ein amtliches Kennzeichen nicht fehlen. Für die jeweilige Zulassung und das Erstellen von Kennzeichen fallen einige Kosten an.
Um ein Fahrzeug aus dem Ausland zum Beispiel mit einem Anhänger transportieren zu können, darf ein Ausfuhrkennzeichen nicht fehlen. Wird das Auto dagegen selber gefahren, muss ein Kurzzeitkennzeichen angebracht sein, um damit in Deutschland auf einer öffentlichen Straße fahren zu dürfen. Die sogenannten „roten Kennzeichen“ dürfen nur von Autohändlern verwendet werden und nicht von Privatpersonen. Ein Ausfuhrkennzeichen können Sie dort beantragen, wo Sie das Auto auch erworben haben. Nach der eigentlichen Überführung besteht ein Zeitraum von zehn Tagen, um die fällige Umsatzsteuererklärung beim jeweiligen Finanzamt einzureichen. Notwendige Unterlagen liegen dort aus oder können auch ganz bequem aus dem Internet heruntergeladen werden.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
https://www.leasingtime.de/blog/540-lohnt-sich-ein-eu-neuwagen
https://www.leasingtime.de/blog/549-wissenswertes-rund-um-den-internationalen-fuehrerschein
Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
Was genau Leasing ist, wie es funktioniert und, vor allem, welche Vor- und Nachteile man daraus als Privatperson oder Unternehmen zieht, möchten wir Ihnen im Folgenden so kurz wie möglich nahebringen. Speziell für das Autoleasing gelte...