Eine Behinderung bedeutet meist auch, dass gewisse Einschränkungen in Kauf genommen werden müssen. Die eigene Mobilität aufrecht zu erhalten, ist den Betroffenen häufig besonders wichtig. Schließlich bedeutet sie Eigenständigkeit und Unabhängigkeit. Gut zu wissen: Viele körperliche Behinderungen schließen das Führen eines PKWs keinesfalls aus. Nur Zusatzeinrichtungen oder Hilfsmittel werden für die barrierefreie Mobilität zwingend benötigt. Im Folgenden soll Ihnen ein Überblick über die gängigen Möglichkeiten, die Finanzierung und die gesetzlichen Regelungen gegeben werden.
Die Regelungen durch das Gesetz
Besonders bei schweren Beeinträchtigungen muss auf Hilfsmittel zurückgegriffen werden, damit das Fahrzeug sicher bedient werden kann. Die Sicherheit des Fahrers und der übrigen Verkehrsteilnehmer steht schließlich im Vordergrund. Der Gesetzgeber verlangt von Ihnen, falls Sie unter einer körperlichen Einschränkung leiden, verschiedene Nachweise und Gutachten. Hierbei muss sichergestellt werden, dass Sie in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher durch den Verkehr zu lenken. Die Art und Schwere der Einschränkung ist ausschlaggebend dafür, welche Nachweise hier erbracht werden müssen. Die Nachweise alleine reichen allerdings nicht aus. Auch eine Fahrprobe muss durchgeführt werden.
Bei einer körperlichen Einschränkung seit der Geburt
Wenn eine körperliche Beeinträchtigung seit der Geburt vorliegt und dennoch auf das selbstständige Fahren nicht verzichtete werden soll, dann ist das Ablegen einer Fahrprüfung notwendig. Hierfür muss eine Fahrschule genutzt werden, die über ein spezielles Fahrschulauto verfügt. Leider ist es manchmal alles andere als einfach, eine solche Fahrschule zu finden. Wenn Sie in einer eher ländlichen Gegend wohnen, kann es deshalb sein, dass Sie weitere Strecken in Kauf nehmen müssen, um zu Ihrer Fahrschule zu gelangen. Im Anschluss werden die benötigten Fahrstunden geleistet. Sie müssen außerdem Ihren Führerschein bei der zuständigen Stelle beantragen. Bereits hier müssen die benötigten Gutachten beigelegt werden.
Bei einer späteren körperliche Einschränkung
Anders wird verfahren, wenn die körperliche Einschränkung nicht seit der Geburt vorliegt. Sie kann beispielsweise durch einen Unfall oder eine Krankheit eingetreten sein. Bei der Führerscheinprüfung lag sie jedoch noch nicht vor. In diesem Fall wird die Fahrerlaubnis nicht eingezogen. Die Einschränkung muss jedoch bei der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet werden. Die Behörde entscheidet dann, unter welchen Umständen das Fahren noch erfolgen kann. Erst nachdem die Behörde sich entschieden hat, sollten Sie Ihren Wagen umbauen lassen oder ein neues Auto kaufen.
Die Umrüstung des Fahrzeugs
Eine Umrüstung des Fahrzeugs lässt sich nur dann umgehen, wenn bereits ein Sonderfahrzeug mit der entsprechenden Fahrhilfe gekauft wird. Bei einigen Herstellern ist das problemlos möglich. Dazu zählen zum Beispiel VW, Opel, Audi und Mercedes. Häufig wird davon ausgegangen, dass ein solcher Wagen kaum zu finanzieren wäre. Es handelt sich schließlich um eine aufwändige Sonderausstattung. Das ist jedoch ein Irrtum. Ganz im Gegenteil gewähren die meisten Automobilhersteller teilweise sogar einen Nachlass auf diese Fahrzeuge. Eine Umrüstung des eigenen, bereits vorhandenen Fahrzeugs ist bei speziellen Fachwerkstätten jedoch ebenfalls möglich.
Die gängigen Umrüstungen
Die folgenden Umrüstungen sind am gängigsten:
Die Pedalerhöhung
Ein Griff am Lenkrad (Lenkhilfe)
Die Einstiegshilfe
Die Aufstehhilfe
Din Fußbediengerät
Die Handbediengeräte
Wenn die Umrüstung erfolgt ist, muss die Änderung durch einen Sachverständigen abgenommen werden. Auch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgt.
Die flexiblen Anpassungen
Natürlich kann es sein, dass nicht nur die Person mit den körperlichen Einschränkungen den PKW benutzt. Die Anpassungen wurden somit bereits durchgeführt, eine weitere Person ohne körperliche Einschränkungen fährt jedoch ebenfalls regelmäßig mit diesem Wagen. In diesem Fall ist es sinnvoll, wenn sich die Anpassungen flexibel abschalten lassen. Das kann in vielen Fällen mit einem Hebel oder Taster geschehen. Es ist außerdem sinnvoll, diese Möglichkeit bereits bei dem Umbau des Fahrzeuges zu berücksichtigen. Schließlich wird ein PKW nicht selten über viele Jahre gefahren.
Die staatliche Förderung
Der Umbau des Fahrzeuges oder der Kauf eines neuen Fahrzeuges sind natürlich nicht gerade kostengünstig. Der Staat leistet hier eine Unterstützung, indem er eine Steuererleichterung geschaffen hat. Diese wirkt sich auf die Kfz-Steuer aus. Dabei ist es nicht entscheidend, ob die körperlich eingeschränkte Person tatsächlich mit dem Wagen fährt. Sie muss nur der Halter des Wagens sein. Die Steuererleichterung wirkt sich jedoch auch auf die Lohn- und Einkommenssteuer aus. Hier kann ein körperlich eingeschränkter Arbeitnehmer mehr als 70 Prozent seiner Fahrtkosten zur Arbeitsstätte geltend machen.
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