Unfall auf dem Parkplatz: Die Besonderheiten

Unfall auf dem Parkplatz: Die Besonderheiten

Verhalten bei einem Unfall auf dem Parkplatz

Ein Unfall auf dem Parkplatz ist nicht nur ärgerlich, sondern häufig wissen die meisten Personen gar nicht, wie man sich richtig verhalten soll. Zwar handelt es sich in den meisten Fällen zum Glück „nur“ um Blechschäden, doch auch Personenschäden kommen auf Parkplätzen vor. Die Rechtslage ist dabei nicht immer ganz einfach zu beurteilen, da Parkplätze entweder öffentlich oder privat sein können. Trotzdem gilt normalerweise immer die Straßenverkehrsordnung (StVO) und bei einem Schaden springt die jeweilige Versicherung ein. Allerdings ist es wichtig, die richtigen Maßnahmen zu treffen, damit der Schaden schnell und richtig geklärt werden kann. Bei einer Unfallflucht droht eine Strafe und dies kann für den Verursacher sehr unangenehm werden. Wenn der Geschädigte nicht ermittelt werden kann, wird häufig einfach ein Zettel mit dem Namen und der Telefonnummer an die Windschutzscheibe gesteckt. Doch dies ist keine so gute Idee, denn andere Personen (zum Beispiel Kinder) können diese Nachricht entfernen und somit droht dem Verursacher im schlimmsten Fall eine Anklage wegen Fahrerflucht – der Zettel alleine reicht also nicht.

Die Rechtslage

Wenn ein Unfall auf dem Parkplatz passiert, kommt grundsätzlich die gleiche Rechtslage in Frage, als wäre dies in einem fließenden Verkehr passiert. Hier sollten Sie auf jeden Fall die Polizei informieren und den Schaden melden. Diese kann dann mit den Angaben den Geschädigten ermitteln und weitere Maßnahmen einleiten. Sind bei dem Unfall Personen verletzt, sollte auf jeden Fall auch ein Krankenwagen gerufen werden. Zudem sollte ein Unfallbericht geschrieben werden, damit der Vorfall genau dokumentiert ist. Dies ist wichtig, wenn es später um die Schadensbegleichung geht. Einen Unfall auf einem Parkplatz sollten Sie auf jeden Fall genauso ernst nehmen, als wäre dieser Vorfall auf einer normalen Straße passiert, denn bei der Rechtslage gibt es hier im Prinzip keinen Unterschied. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dazu die Schäden, welche verursacht worden. Handelt es sich allerdings um einen Kratzer durch einen Einkaufswagen, kommt dafür die private Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Ist eine solche Versicherung nicht vorhanden, muss der Schaden aus eigener Tasche bezahlt werden.

Gegenseitige Rücksichtnahme

Auf einem Parkplatz gibt es in der Regel keine speziellen Vorfahrtsregeln, außer die Parkmöglichkeiten haben einen eigenständigen Straßencharakter mit einer Beschilderung. Ansonsten gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, da ein Parkplatz nicht für die Fortbewegung vorgesehen ist, sondern ein Platz zum Parken. Auch wenn der Parkbereich ein privates Gelände darstellt, handelt es sich um einen öffentlichen Verkehrsraum, da dieser ohne spezielle Zugangskontrollen befahrbar ist. Die Polizei ist daher auch verpflichtet, diese Unfälle zu dokumentieren und eine Auswertung zu erstellen.

Wer hat Schuld?

Auch bei einem Unfall auf dem Parkplatz ist es wichtig, dass Sie Beweise sichern. Dies können zum Beispiel Fotos, Bilder und vor allem Zeugen sein. Dazu müssen Sie sich auf jeden Fall die Namen und Adressen aufschreiben. Auch eine Schadensmeldung bzw. ein Unfallbericht muss erstellt werden, damit die eigene Versicherung darüber Informationen bekommt. Laut der Rechtsprechung liegt eine Mitschuld vor, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug nicht gestanden haben, sondern gefahren sind. Denn genau zu beweisen, dass das Fahrzeug beim Unfall nur stand, ist sehr schwer. Auch Sachverständige können bei einer kleinen Kollision mit entsprechend geringen Folgen oft keine genaue Beurteilung abliefern. In vielen Fällen bekommen beide Beteiligten eine Mitschuld von 50 Prozent.

Fachliche Unterstützung holen

Die Gefahr, in einen Unfall auf einem Parkplatzgelände verwickelt zu werden ist relativ hoch. Auch wenn von Ihrer Seite kein Verschulden vorliegt, kann die Sachlage nicht immer einwandfrei geklärt werden. Hier ist es wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche geltend machen. In einigen Fällen kann es daher hilfreich sein, einen Fachanwalt einzuschalten. Wenn Sie über eine Verkehrsrechtschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in den meisten Fällen die anstehenden Kosten. Besonders wenn es um Personen- oder höhere Sachschäden geht, ist eine fachliche Hilfe sehr angemessen. Wenn Sie oder eine andere Person im Fahrzeug verletzt wurden, kann der Anwalt zudem ein Schmerzensgeld einklagen, welches sich nach der Art der Verletzung richtet. Auch mögliche Kosten, wie zum Beispiel ein Verdienstausfall oder spätere Behandlungskosten, lassen sich mit Hilfe eines Anwalts geltend machen. Da das Verkehrsrecht in Deutschland recht kompliziert ist, lassen sich viele Ansprüche ohne fachliche Kompetenz oftmals gar nicht erst einklagen. Fachliche Hilfe ist also ratsam.

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