Autor: Redaktion LeasingTime.de
Wer in Deutschland gewerbsmäßig Personen befördern möchte, benötigt einen so genannten Personenbeförderungsschein. Der Personenbeförderungsschein soll unter anderem sicherstellen, dass die betreffende Person gesundheitlich und geistig in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu steuern und über keine schwerwiegenden Vorstrafen verfügt. Wollen Sie den Personenbeförderungsschein erwerben und selbst Personen transportieren, so sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.
Einen „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ - so der amtliche Name des Personenbeförderungsscheins - benötigt jeder, der gewerbsmäßig Personen befördert. Dies trifft auf Taxifahrer zu, aber auch auf Fahrer von Funkmietwagen oder Angestellte in der Behindertenbeförderung, sowie Fahrer privater Fahrdienste und Krankenwagenfahrer. Mit dem Personenbeförderungsschein dürfen bis zu acht Personen transportiert werden. Auch Angestellte, die in der Tourismusbranche tätig sind und in diesem Zusammenhang Personen transportieren, beispielsweise im Ausflugsverkehr, benötigen einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Die Bezeichnung „Führerschein“ ist hierbei in der Tat etwas irreführend – um eine eigene Führerscheinklasse handelt es sich nämlich nicht. Vielmehr ist der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ein Zusatz zum normalen PKW-Führerschein, der im Übrigen eine Voraussetzung für dessen Erwerb darstellt. Als Fahrer in der gewerblichen Personenbeförderung obliegt Ihnen ein hohes Maß an Verantwortung. Mit dem Erwerb des Personenbeförderungsscheins zeigen Sie, dass Sie den hohen Anforderungen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung gewachsen sind. Sind Sie Fahrgast, so soll Ihnen die Verpflichtung zum Personenbeförderungsschein die Sicherheit geben, nicht etwa zu einem notorischen Verkehrsrowdy oder zu einem Kriminellen ins Auto steigen zu müssen.
Wollen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung erwerben, so werden an Sie bestimmte Anforderungen gestellt. Sie müssen nachweisen, ein Kraftfahrzeug führen zu können, zudem muss auch ein einwandfreier Gesundheitszustand nachgewiesen werden. Der Antragssteller muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren über einen Führerschein der Klasse B verfügen. Wollen Sie einen Krankenwagen steuern, so reicht auch die Vollendung des 19. Lebensjahres und der einjährige Besitz eines Führerscheins der Klasse B aus. Allerdings muss wiederum eine Schulung in Erster Hilfe nachgewiesen werden, falls der Personenbeförderungsschein zum Steuern eines Krankenwagens eingesetzt werden soll. Diese und weitere Bedingungen sind im Paragraph 48 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung) geregelt. Im Zuge der Beantragung des Personenbeförderungsscheins muss zudem ein polizeiliches Führungszeugnis eingereicht werden. Sollten sich hier schwere Vorstrafen finden oder Eintragungen, die eine persönliche Eignung zum Transport von Personen fraglich erscheinen lassen, kann das Ausstellen eines Personenbeförderungsscheins durchaus verweigert werden. Neben dem polizeilichen Führungszeugnis, in dem idealerweise keine Vorstrafen aufgeführt werden, ist für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins auch ein Auszug aus dem Flensburger „Punkteregister“ vorzulegen. Hiermit soll überprüft werden, ob der Bewerber der besonderen Verantwortung im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden kann. Zu viele Punkte in Flensburg sollten Sie also nicht angesammelt haben, wenn Sie einen Personenbeförderungsschein beantragen möchten. Die Kosten für den Auszug aus dem Fahreignungsregister und für das polizeiliche Führungszeugnis hat stets der Antragssteller zu tragen. Schwerer wiegen allerdings die Kosten für die erforderlichen Bescheinigungen hinsichtlich des einwandfreien Gesundheitszustands des Bewerbers, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, sondern selbst zu tragen sind. Für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins muss der Bewerber seine körperliche und geistige Eignung nachweisen, hierzu ist ein ärztliches Gutachten notwendig, in dem unter anderem eine einwandfreie Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeitsleistung und Belastbarkeit bescheinigt werden. Hierzu werden verschiedene Tests, wie Reaktionstest, Stresstest und Wahrnehmungstest, durchgeführt. Auch ein augenärztliches Gutachten über die Sehfähigkeit des Bewerbers muss eingereicht werden. Wollen Sie mit dem Personenbeförderungsschein beispielsweise als Taxifahrer tätig werden, so ist zudem eine Ortskenntnisprüfung abzulegen. Hier werden Straßen, Fahrtrouten und Sehenswürdigkeiten der jeweiligen Stadt abgefragt. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass der Fahrer sich in seinem Pflichtfahrgebiet auch wirklich auskennt und die jeweils kürzeste Strecke wählen kann.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die nötigen Dokumente beisammen haben, können Sie einen Antrag auf Ausstellung des Personenbeförderungsscheins stellen. Dies kann bei der zuständigen Führerscheinstelle geschehen. Üblicherweise übernehmen diese Aufgabe die Straßenverkehrsämter der Städte und Landkreise. Das Dokument wird jeweils befristet ausgestellt. Nach Ablauf von fünf Jahren verliert der Personenbeförderungsschein seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.
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