Autor: Redaktion LeasingTime.de
Besonders bei einem Fahrzeugverkauf wird der Verlust der Fahrzeugpapiere häufig bemerkt. Den Verkauf des Wagens wird dieser Verlust deutlich erschweren. Da ein Verkauf unter Wert auf keinen Fall zu empfehlen ist, müssen die Fahrzeugpapiere schnellstmöglich ersetzt werden. Jedoch ist auch das Bewegen des Fahrzeugs im Straßenverkehr ohne die Fahrzeugpapiere auf Dauer nicht legal. Ein Ersatz sollte deshalb nicht zu lange hinausgezögert werden.
Der Kfz-Halter besitzt zwei entscheidende Dokumente. Diese werden bei der Zulassung des Wagens an ihn ausgegeben. Dabei handelt es sich zum einen um den Fahrzeugschein und zum anderen um den Fahrzeugbrief. Wird der PKW gebraucht gekauft, müssen diese Dokumente ebenfalls an den neuen Eigentümer übergeben werden. Der Fahrzeugschein enthält alle wichtigen technischen Informationen des PKW. Auch der amtliche Halter wird in diesem vermerkt. Wenn das Fahrzeug auf einen neuen Halter angemeldet wird, muss der Fahrzeugschein dementsprechend angepasst werden. Der Fahrzeugschein wird auch als der Teil 1 der Zulassungsbescheinigung bezeichnet. Er sollte sich während den Fahrten im PKW des Halters befinden. Oft wird er deshalb in die Halterung der Sonnenblende verstaut. Natürlich ist auch ein Mitführen im Portmonee möglich, wichtig ist dabei nur, dass der Fahrzeugschein im Falle einer polizeilichen Kontrolle vorgezeigt werden kann. Denn in dem § 11 Absatz 6 der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) wird dies angeordnet. Wer gegen den Paragraphen verstößt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Wichtig: Es muss sich immer um das Original des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil 1 handeln. Eine Kopie ist nicht gestattet und muss bei einer Kontrolle nicht akzeptiert werden, selbst wenn es sich um eine hochauflösende, qualitativ hochwertige Farbkopie handelt. Besonders dies sollte hingegen sogar besser unterlassen werden, da unter Umständen eventuell der Eindruck entstehen könnte, es würde sich um eine vorsätzliche Urkundenfälschung handeln. Der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung wird als Fahrzeugbrief bezeichnet. Dieser beinhaltet die gleichen Informationen, wie sie auch im Fahrzeugschein zu finden sind. Allerdings sind hier auch die früheren Halter aufgelistet. Der Fahrzeugbrief sollte auf keinen Fall im Straßenverkehr bewegt werden. Ein sicherer Ort wie beispielsweise ein Bankschließfach oder eine sichere Aufbewahrungsmöglichkeit zu Hause sind empfehlenswerter. Denn der Ersatz des Briefes ist wesentlich aufwendiger als der des Kfz-Scheins.
Natürlich kann es vorkommen, dass der Fahrzeugschein verloren wird. Besonders nach Umzügen oder nach mehreren Jahren kann dies schnell passieren. Umso wichtiger ist es, dass der Fahrzeughalter weiß, wie er nun zu verfahren hat. Der neue Fahrzeugschein kann von der zuständigen Kfz-Behörde ausgestellt werden. Wird der Wagen an einen neuen Halter verkauft, erhält dieser ebenfalls einen neuen Kfz-Schein. Es handelt sich dabei somit nicht um eine Neuanmeldung, sondern um eine Ummeldung. Wenn ein neues Kennzeichen für das Fahrzeug vergeben wird, muss der Fahrzeugschein ebenfalls angepasst werden. Bei einer Abmeldung, beziehungsweise bei einer Ummeldung muss der Kfz-Schein nicht separat bezahlt werden. Die Kosten sind bereits in der Zulassungsgebühr enthalten. Wenn der bisherige Fahrzeugschein allerdings unbrauchbar geworden ist, muss mit einer Gebühr für den Ersatz gerechnet werden. Diese liegt meist bei etwa 11 Euro. Wenn der Fahrzeugschein ersetzt werden muss, steigen die Kosten auf durchschnittlich 45 Euro. Auch der Fahrzeugbrief kann im Falle des Falles ersetzt werden. Dafür muss der Fahrzeugschein bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Der Ersatz kostet rund 60 Euro.
- Personalausweis/Reisepass oder Meldebescheinigung
- Fahrzeugbrief (auch Zulassungsbescheinigung Teil 2 genannt)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
- Eventuell Diebstahlanzeige der Polizei
- Formlose Verlusterklärung
- Eventuell eine Vollmacht des Halters, falls eine andere Person die Zulassungsstelle aufsucht, um die Neubeantragung durchzuführen
Wenn die Fahrzeugpapiere abhandengekommen sind, muss dies der zuständigen Kfz-Behörde umgehend gemeldet werden. Die Zuständigkeit liegt dabei bei derjenigen Behörde, welche die letzten Dokumente ausgestellt hat. Wenn der Schein oder der Brief gestohlen wurde, muss außerdem eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Wenn das bisherige Dokument doch wieder auftauchen sollte, muss das neue Dokument wieder bei der Zulassungsstelle abgegeben werden. Dies wird damit begründet, dass niemals mehr als eins von diesen Dokumenten gleichzeitig im Umlauf sein darf.
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