Autor: Redaktion LeasingTime.de
Es gibt viele Anlässe, für die ein Transporter benötigt wird. Gepackte Kartons für einen Umzug, die Fahrt mit dem Verein oder den Kollegen zu einem Reiseziel oder der Kauf neuer Möbel, die schnell und sicher nach Hause kommen müssen. Beim Transport von sperrigen Gegenständen oder größerer Reisegruppen offenbart ein Transporter seine Stärke – das enorme Platzangebot. Ein Transporter ist deutlich größer als ein PKW, doch viele Autofahrer fragen sich, ob sie ein solches Gefährt überhaupt führen dürfen?
Welchen Führerschein benötigen Sie für die Fahrt mit einem Transporter? Gibt es unterschiedliche Bestimmungen bei verschiedenen Transportern?
Der Führerschein der Klasse B ist Voraussetzung dafür, dass Sie mit einem gewöhnlichen PKW am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen dürfen. Mit der Führerscheinklasse (FS) B dürfen Sie auch einen kleinen Transporter anmieten. Klein ist dabei relativ, denn der Größe des Fahrzeugs sind dabei weniger Grenzen gesetzt. Es gilt jedoch eine Gewichtsbeschränkung, die Sie dringend einhalten müssen.
So darf der Transporter ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Das Gesamtgewicht bezieht sich dabei auf das endgültige Gewicht des vollgeladenen Fahrzeugs. Es werden die Ladung und das Gewicht aller Insassen zum Leergewicht des Transporters addiert. Eine Überschreitung wird von der Polizei mit einem Bußgeldverfahren geahndet.
Mit der Führerscheinklasse B ist es erlaubt, einen gewöhnlichen Transporter anzumieten und im Straßenverkehr zu fahren. Es gibt jedoch auch Transporter, die voll beladen ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen vorweisen. Für die Nutzung eines solchen Gefährts reicht die FS B nicht aus, Sie müssen einen Führerschein der Klasse C1 besitzen.
Mit diesem Führerschein sind Sie berechtigt, einen Transporter mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, aber weniger als 7,5 Tonnen zu fahren. Ein Transporter dieser Größe bietet ein Platzangebot, das bei einem Umzug in der Regel für den Hausstand eines normalen Zwei-Personen-Haushalts ausreicht.
Reicht das Platzangebot im Transporter trotz sorgfältiger Planung nicht aus, bietet sich ein zusätzlicher Anhänger an. Vorausgesetzt, das Fahrzeug weist eine entsprechende Anhängervorrichtung vor, dürfen Sie mit einem Transporter auch einen Anhänger ziehen. Jedoch gibt es auch hier Beschränkungen, die Sie einzuhalten haben.
Mit einem Führerschein der Klasse B ist es Ihnen gestattet, einen kleinen Anhänger zu fahren. Jedoch darf dieser Anhänger kein höheres Gesamtgewicht als 750 Kg vorweisen. Ferner muss der Anhänger leichter als das Zugfahrzeug sein und die Kombination darf das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.
Als Besitzer einer FS BE können Sie einen schwereren Anhänger hinter einen Transporter spannen. Der Anhänger darf nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen, muss jedoch leichter als das Zugfahrzeug sein. Mit der Führerscheinklasse BE dürfen Sie einen Transporter bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und einen Anhänger bis maximal 3,5 Tonnen fahren.
Die Führerscheinklasse C1 macht es möglich, einen Anhänger mit hohem Gewicht zu fahren. Entscheidend für das maximale Gewicht der Kombination aus Transporter und Anhänger ist das Gesamtgewicht des Transporters. Der Anhänger muss leichter als das Zugfahrzeug sein und darf maximal 4,5 Tonnen wiegen. Die Fahrzeugkombination darf somit ein Gewicht von 12 Tonnen nicht überschreiten. Eine Kombination dieser Art bietet ein enormes Platzangebot und genügend Stauraum für den Umzug einer kleinen Familie.
Transporter oder Kastenwagen wie der Ford Transit, der Mercedes-Benz Vito oder der Iveco erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Nicht immer wird ein Transporter für einen Umzug angemietet. Gerade Sportvereine und Unternehmen kommen häufiger in die Situation, einen Transporter mit mehreren Sitzen anzumieten. Hier stellt sich stets die Frage, welche Person das vollbesetzte Fahrzeug führen darf.
Generell reicht ein Führerschein der Klasse B für den Transport von maximal acht Personen aus. Sie als Fahrer sind nicht inkludiert, so dass das Fahrzeug mit insgesamt neun Personen besetzt sein darf. Es dürfen auch nicht mehr als neun Sitze im Fahrzeug vorhanden sein, zudem darf die Fahrt nicht gegen direkte Bezahlung erfolgen. Das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gilt auch bei der Beförderung von Personen.
Möchten Sie mehr als acht Personen befördern, so ist ein Personenbeförderungsschein erforderlich. Dieser ist auch für eine gewerbliche Beförderung von Personen erforderlich.
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