Autor: Redaktion LeasingTime.de
Wer nach Italien in den Sommerurlaub fährt, benötigt es nicht, wer hingegen mit seinem Geländewagen zu größeren „Weltreisen“ aufbricht, kommt schon eher damit in Berührung: Ein Carnet de Passages ermöglicht in einigen Ländern als Zolldokument die zollfreie, aber vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen. Es ist in der Regel für ein Jahr gültig und wird durch Automobilklubs des Heimatlandes gegen eine Gebühr und die zusätzliche Hinterlegung einer entsprechenden Kaution ausgestellt. Es gibt Länder, in denen das Carnet de Passages verpflichtend ist (insbesondere in Afrika), in anderen empfehlen es die Automobilklubs.
Viele Länder erheben für die Mitführung des eigenen Fahrzeugs Einfuhrzoll, denn schließlich könnte ja das Fahrzeug theoretisch in diesem Land verkauft werden. Für die Vermeidung dieses Zolls führte man das Carnet de Passages ein. Es ist also eine Art von Reisepass für ein Kraftfahrzeug und an eine Kaution gekoppelt. Deren Höhe hängt vom Reiseziel ab. Wer nun doch das Fahrzeug im Zielland verkauft, verliert damit die Kaution und begleicht auf diese Weise seine Zollschuld. Im Carnet sind wesentliche Details des Fahrzeugs vermerkt, unter anderem die Fahrgestell- und Motornummer. Die Dokumentation enthält mehrere dreigeteilte Seiten. Bei der Ein- und Ausfuhr stempelt die Zollbehörde jeweils einen Seitenabschnitt ab und trennt ihn vom Carnet. Es verbleiben also zwei Abschnitte beim Zoll (Ein- und Ausreise), den dritten behält der Kraftfahrer, der damit vom ausstellenden Klub die hinterlegte Kaution wiederbekommt. Wenn am Fahrzeug Teile fehlen, kann das sehr teuren Strafzoll kosten.
Zuständig für das Carnet de Passages sind zwei internationale Verbände, die FIA (Federation Internationale de l’Automobile) und die AIT (Alliance Internationale de Tourisme). Diese Verbände delegieren die Ausstellung an nationale Automobilklubs, in Deutschland an den ADAC (in der Schweiz an den ACS, in Österreich an den ÖAMTC).
Es entstehen in Deutschland Gebühren von 210 Euro für ADAC-Mitglieder und von 310 Euro für Nichtmitglieder (Stand: August 2018). Die Kaution richtet sich nach dem Land, dem Fahrzeug und dessen Zeitwert. Sie beträgt im Normalfall 10 % des Zeitwertes, doch es gibt viele Ausnahmen. In der südafrikanischen Zollunion kann sie bis zu 30 % erreichen, in Indien, Ägypten, Iran und Pakistan sogar bis zu zwei Drittel des Fahrzeugwertes. Für Motorräder gelten wieder andere Tarife, doch grundsätzlich ist ebenfalls von generell 10 %, in Sonderfällen (Südafrika und die anderen genannten Länder) von 20 % auszugehen. Für besonders teure Fahrzeuge ab 75.000 Euro muss eine gesonderte Anfrage beim ADAC gestellt werden.
Indien:
Indien: Die indische Zollbehörde verlangt oft eine „Confirmation“, in welcher das Carnet de Passages bestätigt wird. Die Anforderung erfolgt durch den indischen Automobilklub beim ADAC, der Fahrer erhält sie nicht. Es ist mit Zeitverzögerungen zu rechnen.
Iran:
Iran: Seit Anfang August 2018 ist die temporäre Einfuhr amerikanischer Fahrzeuge (Fahrzeuge von amerikanischen Herstellern) nicht mehr erlaubt. Auch Motorräder über 250 ccm dürfen nicht mehr in den Iran einfahren.
Indonesien:
Indonesien: Das Land hat schon 2016 die Regeln verschärft. Wesentliche Daten des Carnets müssen nun vor der Reise an den indonesischen Automobilclub gemailt werden. Dazu gehören der Name des Halters, sein Heimatland, die Carnet-Nummer, Tag und Ort des Grenzübertritts (Einreise und Ausreise) sowie die geplante Reiseroute in Indonesien.
Libyen:
Libyen: Es gibt bis auf weiteres für Libyen keine Carnets mehr. Einreisen mit dem eigenen Fahrzeug können eventuell über die libysche Botschaft beantragt werden.
Mongolei:
Mongolei: Hier ist kein Carnet de Passages erforderlich. Wer es dennoch verwendet, sollte auf die korrekte Handhabung durch die Zollbehörden achten.
Südafrikanische Zollunion:
Südafrikanische Zollunion: Hierzu gehören die Länder Südafrika, Namibia, Botswana, Lesotho und Swasiland. Das Carnet gilt für ein Jahr, in dieser Zeit muss es eingestempelt vorliegen. Der Aufenthalt kann um noch ein Jahr verlängert werden. Dem muss die südafrikanische Zollbehörde zustimmen, es ist dann ein neues Carnet erforderlich.
Thailand:
Thailand: Die Einreisebestimmungen wurden verschärft, es ist nun eine Sondergenehmigung nötig. Sie muss spätestens 30 Arbeitstage vorab beim thailändischen Department of Land-Transport beantragt werden.
Aktualisierungen und Änderungen beim Carnet de Passages sind immer zu erwarten. Vielfach gibt es hierfür auch politische Hintergründe, wie beispielsweise das Verbot amerikanischer Fahrzeuge durch den Iran. Reisende sollten sich daher rechtzeitig vor ihrer Reise umfassend informieren und sich nicht alleine auf (möglicherweise veraltete) Informationen im Internet verlassen.
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