Autor: Redaktion LeasingTime.de
Bei Autos und Motorrädern ist es gesetzlich vorgeschrieben, alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV oder einer anderen, zugelassenen Prüforganisation durchzuführen. Eine Ausnahme bilden Neuwagen, die erst nach drei Jahren das erste Mal überprüft werden müssen. Doch nicht immer ist der genaue Termin im Kopf und daher kann es schon mal passieren, die fällige Untersuchung zu vergessen. Allerdings kann dies unschöne Konsequenzen nach sich ziehen, die von einem Bußgeld bis hin zur kompletten Stilllegung des Fahrzeugs reichen können.
Um zu erfahren, wann Ihr Fahrzeug zum TÜV muss, gibt es zwei Möglichkeiten. Dazu reicht ein Blick auf die Plakette am Fahrzeug, dort befindet sich in der Mitte eine Zahl, wie zum Beispiel die 17. Dies ist der Hinweis, dass das Fahrzeug im Jahre 2017 zur Hauptuntersuchung muss. Außerdem sind seitlich noch weitere Zahlen angeordnet (ähnlich wie bei einer Uhr). Die Zahl die ganz oben steht, zum Beispiel die 6, gibt den Monat an. So müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug im Mai 2017 zur HU.
Wenn Sie zu spät bemerkt haben, dass der TÜV am Fahrzeug abläuft beziehungsweise schon abgelaufen ist, ist dies noch kein Grund zur Panik. Die Behörde zeigt sich noch kulant, wenn der Zeitraum nicht länger als zwei Monate zurückliegt, ansonsten muss mit entsprechenden Konsequenzen gerechnet werden. Die Hauptuntersuchung stellt eine wichtige Kontrolle am Fahrzeug dar, denn schließlich geht es um die Verkehrstauglichkeit und Ihre eigene Fahrsicherheit. Wenn Mängel oder Defekte nicht rechtzeitig erkannt werden, kann dies fatale Auswirkungen haben. Geraten Sie in eine Polizeikontrolle, erhalten Sie eine Aufforderung, den Wagen schnellstmöglich zur Hauptuntersuchung anzumelden. Kommen Sie diesem nicht nach, kann eine Stilllegung vom Fahrzeug erfolgen. Wenn Sie mit ihrem Fahrzeug für längere Zeit im Ausland sind, gelten unter Umständen die jeweiligen Bedingungen des Landes. Daher ist es ratsam, sich im Vorfeld genau über die Fristen zu informieren. Selbst innerhalb der EU können die Regelungen unterschiedlich ausfallen. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass sie wieder nach Deutschland zurück müssen und dort die fällige Hauptuntersuchung durchführen müssen, denn häufig gibt es kaum Übergangsfristen.
Wenn die Hauptuntersuchung länger als zwei Monate abgelaufen ist, kann ein gestaffeltes Bußgeld verhängt werden. Ist der TÜV bereits länger als sechs Monate abgelaufen, droht sogar ein Punkt in Flensburg. Die letzte Konsequenz ist dann eine komplette Stilllegung des Fahrzeugs. Dies kann auch erfolgen, wenn sich der Wagen nicht auf einem öffentlichen Verkehrsraum befindet.
Häufig wird ein fälliger HU Termin unbemerkt überschritten, doch wenn Ihnen dies passiert ist, sollten Sie auf dem schnellsten Weg einen Termin vereinbaren, damit keine heftigen Konsequenzen drohen. Sie können dazu direkt zu einer TÜV-Station fahren und den Wagen überprüfen lassen. Wenn dort größere Mängel festgestellt wurden, bekommen Sie einen neuen Termin zu einer Nachuntersuchung. Während dieser Zeit müssen Sie die beanstandeten Mängel beseitigt haben, ansonsten gibt es keine Plakette am Fahrzeug.
Haben Sie einen fälligen TÜV Termin mehr als zwei Monate überzogen, kann eine vertiefte HU-Untersuchung angeordnet werden. Dazu wird das jeweilige Fahrzeug ganz genau unter die Lupe genommen, besonders im Bereich der Funktions- und Sicherheitsprüfung. Dazu werden zum Beispiel die Schläuche an der Bremse nicht nur einfach mit einer Lampe überprüft, sondern auch Knick- und Drehtests durchgeführt. Da diese vertiefte Untersuchung um einiges aufwändiger ist, fallen die Gebühren am Ende etwa 20 Prozent höher aus. Zudem können weitere Kosten für eine Nachuntersuchung oder mögliche Reparatur entstehen.
Wenn Ihr Fahrzeug eine abgelaufene TÜV Plakette besitzt und Sie verursachen einen Unfall, kann die Versicherung dies als ein fahrlässiges Handeln bewerten und eventuell nicht die volle Schadenssumme übernehmen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn große Mängel am Fahrzeug bestehen und diese auch sicherheitsrelevant sind. Daher ist es auch in dieser Hinsicht absolut notwendig, eine anfallende HU-Untersuchung immer rechtzeitig durchführen zu lassen.
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