Autor: Redaktion LeasingTime.de
Wenn Sie im Straßenverkehr Ihr Fahrzeug falsch parken, dann müssen Sie mit Ordnungsmaßnahmen rechnen, meist in Form einer Geldsanktionierung. Der schelle Brötchenkauf, die Abholung eines Rezeptes aus der Apotheke oder des Kindes aus dem Kindergarten - nicht immer ist eine passende Parkfläche verfügbar. Oftmals möchte man sich auch das Geld für den Parkautomaten sparen und spekuliert darauf, dass die Ordnungshüter nicht vorbeikommen. Doch wenn man wieder kommt, steckt oft eine Zahlungsaufforderung hinter dem Scheibenwischer. In einigen Fällen kommen auch Punkte in Flensburg dazu. Bei besonders schwerwiegenden Parkverstößen findet man sein Auto gar nicht wieder - es wurde abgeschleppt. Wir zeigen Ihnen, wie hoch die Kosten bei Parkverstößen sind und in welchen Fällen Sie sogar abgeschleppt werden.
Bei Parkverstößen muss man zunächst zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unterscheiden. Die meisten Parkverstöße sind einfache Ordnungswidrigkeiten. Dabei muss man ein Bußgeld bezahlen und hat danach keine weiteren Konsequenzen zu fürchten. Straftaten haben hingegen Geld- und Freiheitsstrafen zur Folge. Bei Parkverstößen kommen sie aber nur selten in Betracht, da das Parken schon andere Personen extrem gefährdet haben müsste. Dies ist in der Praxis natürlich eher selten der Fall. Übrigens: Parkt man einen anderen Verkehrsteilnehmer absichtlich zu, erkennen Gerichte nur selten eine strafbare Nötigung an.
Am häufigsten anzutreffen sind mithin Bußgelder/Verwarnungsgelder. Dabei wird zwischen Falschparken und dem falschen Halten unterschieden. Falsches Halten wird in der Regel mit geringeren Geldbußen geahndet, weil man als Fahrer im Fahrzeug verbleibt und notfalls bei einer Kontrolle sofort das Fahrzeug entfernen kann. Zudem ahndet der Bußgeldkatalog Parkverstöße mit einer Behinderung höher (meist 5 bis 30 Euro mehr), als Verstöße ohne Behinderung. Ferner gibt es Parkverstöße, bei denen die Geldbuße höher wird, je länger man an einer Stelle unberechtigt steht. Hier kontrollieren die Ordnungshüter mit der Zeit noch einmal den Verstoß, so dass es schnell teuer werden kann.
- Parken in zweiter Reihe (ab 20 €)
- Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz ohne Genehmigung (ab 35 €)
- Parken auf Sperrflächen (ab 25 €)
- Parken auf Geh- und Radwegen (ab 20 €)
- Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten (ab 35 €)
- Parken im (eingeschränkten) Halteverbot (ab 15 €)
- Parken ohne Parkschein (unterschiedlich, Geldbußen stehen teilweise auf Schildern oder am Automaten)
- Parken ohne Parkscheibe (ab 10 €)
- Unberechtigtes Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten (ab 10 €)
- Parken unberechtigt in einer Nothalte- oder Pannenbucht (ab 25 €)
Abschleppen haben Falschparker in der Regel nur dann zu befürchten, wenn Sie mit ihrer Handlung andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden. Das Abschleppen darf im öffentlichen Verkehrsraum nur durch dazu befugte Organe und Personen, also zum Beispiel die Polizei oder das Ordnungsamt, veranlasst werden. Beim Falschparken auf privaten Parkplätzen oder vor privaten Zufahrten können auch Privatpersonen das Abschleppen veranlassen. Meist müssen sie dabei aber in Vorkasse gehen und die Abschleppkosten dann zivilrechtlich erstreiten.
Besonders typische Fälle, bei denen in der Regel abgeschleppt wird:
- Unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz
- Unberechtigtes Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten
- Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten
- Parken im absoluten Halteverbot
- Parken in zweiter Reihe mit Behinderung
- Parken auf Sperrflächen mit Behinderung
- Parken auf Geh- und Radwegen mit Behinderung
Wie angeführt, sind die Kosten bei kleineren Parkverstößen meist im Bereich von unter 50 € angesiedelt. Diese können bei Vorliegen einer Verkehrsbehinderung und mit der Länge der Parkzeit jedoch steigen. Werden Rettungs- oder Einsatzfahrzeuge behindert, kommt auch ein Punkt in Flensburg dazu. Wurde das Auto abgeschleppt, dann sind die Kosten regional unterschiedlich. In kleineren Städten betragen sie bis zu 150 Euro, in großen Städten verlangen Abschleppunternehmen sogar über 300 €. Wurde das Auto abgeschleppt, sollte man schnell bei der Polizei nachfragen, wohin das Fahrzeug verbracht wurde. Darüber hinaus sollte man es zügig abholen, da mit jedem Tag auf dem Abschlepphof die Kosten weiter ansteigen können. Ein zusätzlicher Tipp: Beim Abholen Ihres Fahrzeugs sollten Sie den Wagen auf etwaige Schäden überprüfen, die beim Abschleppvorgang entstanden sein könnten, und diese umgehend noch vor Ort melden und dokumentieren. Denn solche Schäden können Sie beim Abschleppunternehmen geltend machen.
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