Autor: Redaktion LeasingTime.de
Wo die Vorteile liegen, zeigt am deutlichsten der Vergleich zwischen Leasing und Autokauf auf Raten. Als Käufer binden Sie sich in der Regel länger als zwei bis drei Jahre an ein Auto – länger also als ein Leasingnehmer. Natürlich können Sie Ihr Fahrzeug nach zwei oder drei Jahren verkaufen, doch ist dies stets mit einem drastischen Wertverlust verbunden, da Sie in der Regel weit unter Neupreis verkaufen müssen.
Behalten Sie den Wagen dagegen länger, etwa fünf bis acht Jahre, so verläuft die Wertverlustkurve zwar nicht mehr so steil nach unten, aber die Geldbeträge, die Sie für Reparaturen und Instandhaltungen aufwenden müssen, werden immer höher. Außerdem geht das Auto mit der letzten Ratenzahlung in Ihr Eigentum über, was zum Beispiel bei Selbständigen zu steuerlichen Nachteilen führen kann.
Als Leasingnehmer hingegen sind Sie eine Art Mieter, dem das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassen wird. Dafür zahlen Sie dem Leasinggeber eine monatliche Leasingrate, um ihm den Wertverlust zu ersetzen – also die Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und dem Restwert am Ende der Vertragslaufzeit. Sobald der Vertrag ausläuft, sind Sie den gebrauchten Wagen ohne Aufwand wieder los und können eine neue Wahl treffen – mit vielen Vorteilen inklusive: aktuelle Technik, neues Design, mehr Komfort und Sicherheit, weniger Kraftstoffverbrauch …
Wie auch immer Sie sich entscheiden – ob für ein Leasing mit Sonderzahlung oder ohne: Sie genießen in der Regel stets den Vorteil, dass das Fahrzeug nicht in den Besitz des Leasingnehmers übergeht und damit nicht zum Betriebsvermögen zählt. Auch lassen sich Sonderzahlung und Leasingraten steuermindernd einsetzen.
Der einzige Unterschied zwischen diesen beiden Leasingvarianten besteht darin, dass die monatlichen Raten höher (ohne Sonderzahlung) oder niedriger (mit Sonderzahlung) ausfallen. Doch egal, in welcher Höhe die Leasingraten angesetzt sind: Sie verändern sich nicht über den gesamten Zeitraum des Leasings und unterliegen nicht der Inflation oder Zinsschwankungen.
Klar, Sie müssen den Leasingvertrag auch dann in voller Höhe bedienen, wenn das Fahrzeug kaum oder gar nicht benutzt wird. Eine vorzeitige Kündigung ist beim Leasing nicht vorgesehen – und wenn, dann nur gegen hohe Gebühren. Aber um noch einmal zu vergleichen: Auch beim Ratenkauf bleiben Ihre Fixkosten unabhängig von der tatsächlichen Fahrzeugnutzung konstant.
Die Weichen für Ihre Leasingvorteile lassen sich bereits vor Abschluss des Leasingvertrags stellen. Grundsätzlich haben Sie als Leasingnehmer die Wahl zwischen einem Kilometerabrechnungs- und einem Restwertabrechnungsvertrag. Bei LeasingTime handelt es sich übrigens stets um ein Kilometerabrechnungsvertrag und um ein Leasing ohne Anzahlung!
Beim Kilometerabrechnungsvertrag vereinbaren Leasinggeber und Leasingnehmer eine definierte Laufzeit mit einer maximalen Kilometerlaufleistung. Auf Basis dieser beiden Komponenten wird der zu erwartende Restwert errechnet, daraus wiederum ergibt sich – zusammen mit anderen Faktoren (Sonderzahlung, Zinsen, Gewinnmarge, etc.) – Ihre monatliche Leasingrate.
Sind am Ende der Laufzeit mehr Kilometer auf dem Tacho als vereinbart, so müssen Sie auf Basis eines vereinbarten Kilometersatzes nachzahlen; im umgekehrten Falle erhalten Sie eine Rückzahlung. Das Restwertrisiko trägt bei dieser Vertragsart allein der Leasinggeber; Sie als Leasingnehmer zahlen nur für Schäden und Mehrkilometer.
Beim Restwertleasing dagegen wird im Leasingvertrag festgeschrieben, welchen Restwert das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer noch haben wird. Mit Ablauf des Vertrags wird der Wert per Gutachten ermittelt. Wenn der Wert höher ist als der vorher kalkulierte Restwert, so erhalten Sie als Leasingnehmer einen Großteil des Mehrerlöses. Liegt der Wert jedoch unter dem festgeschriebenen Restwert, müssen Sie für die Differenz aufkommen, was letztendlich bedeutet, dass die Leasingraten, im Nachhinein betrachtet, höher waren als vorher berechnet.
Deshalb ist das Restwertleasing eher mit Vorsicht zu genießen, zumal die Restwertkalkulation einigen unsicheren Faktoren unterliegt, beispielsweise Marktlage oder Verschleißerscheinungen. Es ist allenfalls dann empfehlenswert, wenn man schon bei Vertragsabschluss vor hat, das Fahrzeug nach Vertragsablauf zu erwerben.
Bild: © Antonioguillem / Adobe Stock
Allgemeines zum Leasing, Vor dem Leasing
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